BNetzA/BKartA: Untersuchung zu Strompreisspitzen während Dunkelflauten 2024

Fast ein Jahr, nachdem am Strom-Spotmarkt horrende Preise von bis zu 936 €/MWh je Stunde aufgetreten waren, erschien heute ein Bericht der Aufsichtsbehörden1 zur Frage, ob es im November und Dezember 2024 zu Fällen von Marktmissbrauch gekommen ist.

Derart extreme Preise waren in Deutschland bis dahin unbekannt, jedenfalls außerhalb von Versorgungskrisen und selbst bei Dunkelflauten2>, wenn kaum noch Strom aus Wind- und Sonnenenergie gewonnen werden kann. Auch war klar, dass sich solche Preise jenseits der Grenzkosten der regulären Kraftwerke am Markt bewegen. Und schließlich ließen die Daten zur Stromerzeugung den Verdacht aufkommen, dass alle Gas- und Kohlemeiler auf Hochtouren liefen. Hatten die marktbeherrschenden Konzerne etwa absichtlich Kapazitäten zurückgehalten, um die Preise in die Höhe zu treiben?

Die zuständigen Behörden sind jetzt zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Kartellrecht oder die REMIT-Verordnung gibt.

Das Bundeskartellamt stellt fest, dass in den kritischen Stunden fast alle verfügbaren Kapazitäten auch eingesetzt wurden. Bezüglich der Anlagen, die als nichtverfügbar gemeldet waren, betont die Behörde allerdings: „[…] nicht für jede einzelne gemeldete Nichtverfügbarkeit [kann] mit letzter Sicherheit geschlussfolgert werden, dass das entsprechende Kraftwerk zurecht als nicht einsatzbereit gemeldet wurde.“

Auch die Bundesnetzagentur bestätigt, dass sie bislang nicht nachweisen kann, dass Marktakteure gezielt Preise manipulierten. Allerdings sind die Untersuchungen noch nicht vollständig abgeschlossen.

Der Regulierer unterstreicht, dass hohe Preise oberhalb der Grenzkosten für sich genommen noch keinen Regelverstoß darstellen. Was freilich Sinn ergibt, wenn man sich vor Augen führt, dass ein Teil der Kraftwerke nur gelegentlich beansprucht wird, deren laufenden Kosten aber dennoch gedeckt sein müssen.

Doch wie erklärt sich dann die augenscheinliche Unterauslastung an jenen Tagen? Dazu verweist die Bundesnetzagentur u.a. auf einen Mangel bei der Datenqualität. Die öffentlich verfügbaren Transparenzdaten würden tendenziell die tatsächliche Netzeinspeisung unterschätzen. Zudem bleibe die Einspeisung in Netze außerhalb der allgemeinen Versorgung (z.B. Bahn, Industrie) unberücksichtigt.

Fazit: Auch Preise „jenseits von Gut und Böse“ können das Ergebnis eines freien Spiels der Marktkräfte sein und Dunkelflauten werden auch in Zukunft wieder auftreten. Letztlich liegt es am Gesetzgeber für mehr Wettbewerb zu sorgen. Dazu fordert die Bundesnetzagentur: Mehr steuerbare Kapazitäten (z.B. Gaskraftwerke) und Flexibilitätspotenzial nicht nur auf Nachfrage- sondern auch auf Produzentenseite zu heben (insbesondere Biomasse).

>> Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts


1Bundesnetzagentur (BNetzA), Bundeskartellamt (BKartA)

2Definition ‚Dunkelflaute‘ Bundesnetzagentur: Erzeugungsleistung der Wind- und PV-Anlagen über einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden durchgehend weniger als 15% ihrer installierten Leistung.

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