BNetzA: Festlegung Verteilung Netzkosten
Von ISPEX am 2. Sep 2024
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat einen Feststellungsbeschluss zur Verteilung von hohen Netzkosten aufgrund der Integration von Erneuerbarer Erzeugung getroffen. Dadurch sollen vor allem Verbraucher in Gebieten Nord- bzw. Nord-Ostdeutschlands mit großen Windkraftkapazitäten profitieren. Auch bestimmte Regionen Süddeutschlands mit hoher Solareinspeisung sollen entlastet werden. ISPEX berichtete hierzu.
Das Verfahren zur Ermittlung der besonderen Kostenbelastung in den jeweiligen Verteilnetzgebieten läuft bereits an, sodass die Wälzung der Kosten für 2025 greifen kann.
Die Kosten aus dem Ausgleichsmechanismus werden in die § 19 StromNEV-Umlage einfließen. Die Letztverbrauchergruppen (LV) bleiben unangetastet. Daher können die LV B´und LV C´für Stromabnahmen über 1 Mio. kWh je Abnahmestelle die Deckelung auf 0,05 ct/kWh bzw. 0,025 ct/kWh in Anspruch nehmen.
Ob sich für das Unternehmen die Gesamtbelastung ändern wird, lässt sich nur individuell nach Abnahmesituation (Netzbetreiber, Spannungsebene, Abnahmemenge, Netzentgelt) und Höhe der § 19 StromNEV-Umlage beantworten. Es ist damit zu rechnen, dass erst Ende des Jahres finale Netzentgelte vorliegen, um eine abschließende Bewertung durchzuführen.
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