BNetzA: Neufestlegung Verteilung Netzkosten

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Verfahren zur Teilaufhebung und Neufestlegung zur Verteilung der Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien eingeleitet.

Im Verfahren BK8-25-005-A soll das Berechnungsverfahren zur Wälzung von Verteilnetzkosten in Regionen mit hoher EE-Erzeugung angepasst werden. Der Wälzungsmechanismus erlaubt Verteilnetzbetreibern in betroffenen Regionen, Teile der überdurchschnittlichen Kosten über den Mechanismus erstattet zu bekommen. Dadurch sinken die Netzentgelte für deren Kunden. Die gewälzten Kosten werden über den Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals Umlage nach § 19 StromNEV) bundesweit verteilt. ISPEX berichtete hierzu. Der Regelungsentwurf soll im Laufe des Jahres zur Konsultation gestellt werden.

Laut BNetzA wird die Neuregelung keine Auswirkung auf die Wälzung für das Jahr 2026 haben. Die Geltung ist für 2027 vorgesehen.

>> Verfahren BK8-25-005-A

 
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Andreas Seegers

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