BNetzA: Orientierungspunkte SyGNE veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Zuge des anstehenden Festlegungsverfahrens „Orientierungspunkte zur Systematik der Gasnetzentgelte“ veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Das Auslaufen der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) erfordert, eine Allgemeine Netzentgeltsystematik Gas (SyGNE) zu erarbeiten (GBK-25-01-2#2).

Das Papier enthält Vorschläge der BNetzA, die als Diskussionsgrundlage und nicht als abschließend zu verstehen sind. Ziel ist kein grundlegender Umbau, sondern die Überführung der bisherigen GasNEV-Regelungen in eine neue Festlegung.

Unter anderem schlägt die BNetzA vor:

Fortführung Regelungen

  • Für Fernleitungsnetzbetreiber keine neue Entgeltsystematik
  • Festlegungen Fernleitungsnetze (u. a. REGENT, AMELIE, MARGIT, BEATE) bleiben bestehen.
  • System für örtliche Verteilernetze soll fortgeführt werden.
  • Heutige Struktur der Gasnetzentgelte wird grundsätzlich beibehalten.

Entgeltbildung

  • Arbeitspreise bleiben Bestandteil der Netzentgelte.
  • Verbrauchsabhängige Arbeitspreise sollen weiterhin erhoben werden.
  • RLM-Kunden sollen weiterhin Leistungspreise statt Kapazitätspreise zahlen.
  • Keine neuen anschlussbezogenen Entgeltbestandteile
  • Keine Entgelte allein auf Basis der Anschlussdimensionierung
  • SLP-Systematik bleibt unverändert
  • Haushalts- und kleinere Gewerbekunden sollen weiterhin über Grund- und Arbeitspreise abgerechnet werden.
  • Eine Differenzierung nach Druckstufe oder Entfernung wird weiterhin abgelehnt.
  • Für Biogas- und andere Einspeiser sollen auch künftig keine Einspeiseentgelte erhoben werden.

Sondervereinbarungen Netzentgelte

  • Auslaufen der vermiedenen Netzentgelte für Biogas (10 Jahre Bestandsschutz)
  • Keine neuen Sondernetzentgeltvereinbarungen für Vermeidung von Direktleitungsbau
  • Bestehende Vereinbarungen zu Sondernetzentgelten werden fortgeführt.

Die BNetzA bitte die Interessengruppen bis 02.09.2026 um Stellungnahme.

>> Orientierungspunkte zur Systematik der Gasnetzentgelte (PDF)

>> Festlegungsverfahren SyGNE (GBK-25-01-2#2)

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