BNetzA: Start Konsultation MiSpeL-Festlegung
Von ISPEX am 22. Sep 2025
Am 18. September 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Eckpunkte zur Festlegung „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ (MiSpeL) zur Konsultation gestellt. Die Dokumente umfassen den Entwurf des Tenors sowie zwei Anlagen zur Abgrenzungs- und Pauschaloption. Stellungnahmen können bis zum 24. Oktober 2025 eingereicht werden.
Neue Optionen für Speicher und Ladepunkte
Mit der Festlegung sollen zwei zusätzliche Möglichkeiten eröffnet werden: die Abgrenzungsoption und die Pauschaloption. Laut Konsultationspapier erfolgt in der Abgrenzungsoption die Bestimmung der Strommengen „auf Basis einer Verrechnung und anteiligen Zuordnung von viertelstündlich erfassten Strommengen nach mathematisch eindeutigen Rechenformeln“. Die Pauschaloption weist dagegen einem Teil der eingespeisten Strommengen „schlicht und sehr pauschal die Eigenschaft ‚förderfähig‘ oder ‚saldierungsfähig‘ zu“.
Hintergrund der Regelung
Die neuen Optionen basieren auf dem sogenannten Stromspitzengesetz, das Änderungen im EEG und EnFG eingeführt hat. Ziel ist es, die bidirektionale Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten in Kombination mit erneuerbaren Erzeugungsanlagen zu erleichtern. Bisher stand in diesen Konstellationen lediglich die Ausschließlichkeitsoption zur Verfügung, die Förderungen nur erlaubt, wenn ausschließlich EE-Strom gespeichert wird – ein Netzstrombezug schließt die Förderfähigkeit aus. Dadurch waren die Flexibilitätspotenziale bislang stark begrenzt.
Ziel: Mehr Flexibilität am Markt
Die Bundesnetzagentur betont, dass die neuen Optionen „auf eine aktive Nutzung der Flexibilitätspotentiale von Stromspeichern und Ladepunkten“ abzielen und dazu beitragen sollen, temporäre Erzeugungsüberschüsse („Stromspitzen“) zu dämpfen. Damit soll die Markt- und Systemintegration von Strom aus erneuerbaren Energien gestärkt werden.
Batteriespeicher im Unternehmen
Ein Blick in die Praxis zeigt, dass das Interesse an Speicherlösungen bereits hoch ist. Eine ISPEX-Umfrage hat ergeben, dass Unternehmen Batteriespeicher vor allem zur Eigenverbrauchsoptimierung und zur Reduktion individueller Netzentgelte einsetzen möchten. Mehr zu: Wie nutzen Unternehmen Batteriespeicher?
>> Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) Az.:618-25-02
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