BNetzA: „Vermiedene Netzentgelte“ sollen auslaufen

Wie die Bundesnetzagentur bekannt gab, sollen die sog. „Vermiedenen Netzentgelte“ nach § 18 StromNEV schrittweise auslaufen. In dem Festlegungsentwurf (GBK-25-02-1#1) ist eine Reduktion der umlagefähigen Kosten für die Jahre 2026, 2027, 2028 auf 75 %, 50 % bzw. 25 % vorgesehen.

Vermiedene Netzentgelte werden dezentralen Erzeugern gezahlt, die unterhalb der Höchstspannungsebene Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen. Die Regelung war ursprünglich dazu gedacht, lokal erzeugten Strom auch lokal zu verbrauchen und so das Netz insgesamt zu entlasten. Die Kosten hierfür werden über die Netzentgelte allgemein gewälzt. Die BNetzA verspricht sich vom Auslaufen der Regelung eine Entlastung aller Verbraucher von 1,5 Mrd. Euro über die drei Jahre.

Die Konsultation des Festlegungsentwurfs ist noch bis 23.05.2025 geöffnet.

>> Verfahren GBK-25-02-1#1

 
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