Bundesbedarfsplangesetznovelle/ NEP 2035

Der Bundestag hat am 28. Januar die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes beschlossen. Kernpunkte sind Konkretisierung zentraler Netzausbauvorhaben, Verbesserung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Überführung europäischer Vorgaben bei Stromspeichern in nationales Recht.

Die Übertragungsnetzbetreiber haben den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2035 (Vers. 2021) veröffentlicht. Damit startet die öffentliche vierwöchige Konsultation. Die Ergebnisse daraus fließen in den zweiten NEP ein und werden der Bundesnetzagentur zur Prüfung übergeben.

Der NEP 2035 (2021) nimmt in drei Szenarien erstmalig das Jahr 2035 in Blick und ergänzt dies mit einem Ausblick auf das Jahr 2040. Dabei wird angenommen, dass bezogen auf den Bruttostromverbrauch der Anteil der erneuerbaren Energien zwischen 70 und 74 % im Jahr 2035 beträgt. Im Jahr 2040 sollen sogar 76 % regenerativ erzeugt werden.

Dadurch ergibt sich ein geschätztes Investitionsvolumen für die vorgeschlagenen Maßnahmen an Land zwischen 72 und 76,5 Mrd. Euro. Die Investitionen für das sogenannte „Startnetz“ sind bereits enthalten.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

>> Mitteilung bei Tennet