Bundeskabinett beschließt Entwurf Gasnetzzugangsverordnung

Das Bundeskabinett hat den Entwurf der ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung beschlossen. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die Fernleitungsnetzbetreiber künftig allen Transportkunden untertägige Kapazitäten verpflichtend anzubieten haben. Zudem ist unter anderem die Zusammenlegung der beiden deutschen Gasmarktgebiete bis zum 1. April 2022 angestrebt. Die Änderung ist zustimmungspflichtig.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums

>> Änderungsentwurf der Gasnetzzugangsverordnung