Bundeskabinett bringt Entlastungen auf den Weg
Von ISPEX am 8. Sep 2025
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 03.09.2025 Gesetzentwürfe für Entlastungen von Stromkunden beschlossen. Darüber hinaus sind weitere begleitende Gesetzesvorhaben für Erleichterungen für Unternehmen auf den Weg gebracht worden.
Niedrigere Netzentgelte für Strom
Im Jahr 2026 sollen die Übertragungsnetzentgelte durch einen Bundeszuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) spürbar sinken. Damit sollen übergreifend alle Stromkunden entlastet werden.
Die Maßnahme soll im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert werden und verpflichtet die Übertragungsnetzbetreiber, die Entlastung bei der Kalkulation der Netzentgelte bereits für 2026 zu berücksichtigen.
Die individuelle Kostenreduktion an der Lieferstelle lässt sich derzeit nur schwer abschätzen. Zu berücksichtigen sind die Netzanschlussebene und die Bezugsstruktur. Zudem greift innerhalb des Verteilnetzes für einige Netzgebiete ein Ausgleichsmechanismus, der gewisse Kostenbestandteile über den Aufschlag für Besondere Netznutzung bundesweit wälzt.
Wir rechnen angesichts des knappen Zeitplans beim Gesetzgebungsverfahren und bei der Umsetzung durch die Netzbetreiber mit finalen Netzentgelten erst zum Ende des Jahres.
Stromsteuerentlastung UdPG entfristet
Parallel hat die Bundesregierung die dauerhafte Anwendung des EU-Mindeststeuersatzes für Strom für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG) sowie in Land- und Forstwirtschaft beschlossen. Bisher ist die Regelung des § 9b Abs. 2a StromStG auf 2024 und 2025 befristet.
UdPG können eine Entlastung von 20 €/MWh erhalten, wodurch eine Stromsteuerbelastung von 0,05 ct/kWh resultiert. Es wird offensichtlich keine allgemeine Absenkung der Stromsteuer umgesetzt. Für solche Unternehmen bedeutet das, dass weiterhin das vollständige Antrags- und Erstattungsverfahren für 2026 ansteht.
Weitere Entlastungen
Abschaffung der Gasspeicherumlage
Die sogenannte Gasspeicherumlage (Umlagemechanismus nach § 35e EnWG) soll nur noch bis Ende des Jahres weiter erhoben werden und danach auslaufen. Der Ausgleich des Negativsaldos auf dem Umlagekonto soll durch den Bundeshaushalt bis Ende des Jahres 2025 erfolgen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist bereits dem Bundesrat zugeleitet und geht alsbald in den Bundestag.
CSRD-Umsetzung
Die Bundesregierung hat bereits am 02.09.2025 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) beschlossen. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sollen große, kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 1.000 Beschäftigten zusätzlich zum Jahresabschluss einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen.
Die Berichte sollen verpflichtend von Wirtschaftsprüfern geprüft werden, um Verlässlichkeit und Qualität sicherzustellen. Nach Mitteilung der Bundesregierung sollen mit der 1:1-Umsetzung der Richtlinie europäische Vorgaben erfüllt, aber zusätzliche nationale Auflagen vermieden werden. Durch eine geplante Anpassung auf EU-Ebene könnte der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland künftig auf rund 3.900 reduziert werden.
Lieferkettengesetz
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes beschlossen. Ziel ist es, die Berichtspflicht einzuschränken und damit Bürokratie für Unternehmen abzubauen. Sanktionen sollen künftig nur noch bei schwerwiegenden Verstößen greifen.
Unternehmen sollen so bis zur Umsetzung der geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie von einer Entlastung profitieren. Damit will die Bundesregierung sowohl Bürokratie reduzieren als auch internationale Sozialstandards wahren.
Industriestrompreis
Der in den letzten Jahren immer wieder diskutierte „Industriestrompreis“ wird kurzfristig nicht kommen. Die EU hat in ihrer Beihilfeentscheidung grundsätzlich eine Stützung möglich gemacht (Clean Industrial State Aid Framework – CISAF). Ein Gesetzesentwurf ist nicht in Sicht. Außerdem würde dies weitere Haushaltsmittel erfordern, die politisch derzeit nicht durchzusetzen sind. Bereits die Ausweitung der Stromsteuerabsenkung auf alle Verbraucher konnte in den Haushaltsberatungen nicht realisiert werden.
Wenn ein Industriestrompreis Gestalt annimmt, bewegt er sich im Rahmen des Beihilfeverfahrens. Nur Unternehmen der Liste aus den KUEBLL* würden auf Antrag einen begrenzten Teil ihres Stromverbrauchs bis zu einem gewissen Grad erstattet bekommen. Im Gegenzug würden Gegenleistungen umzusetzen sein.
Spätherbst wird Klarheit bringen
Die beschlossenen Entwürfe befinden sich nun im parlamentarischen Verfahren. Dabei kann es zu Änderungen kommen. Die Umsetzung der Maßnahmen bis Anfang 2026 setzt alle Beteiligten, von den Übertragungsnetzbetreibern bis zu den Lieferanten, unter großen Zeitdruck. ISPEX wird zum Fortgang des Verfahrens weiter berichten.
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*Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen der EU
>> Bundeskabinett – Ergebnisse vom 03.09.2025
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