Bundesnetzagentur veröffentlicht Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten

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Die Bundesnetzagentur hat den finalen Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten im Oktober 2020 veröffentlicht. Der Leitfaden enthält eine Vielzahl von Klarstellungen, Vereinfachungen und Anwendungsbeispielen zum Messen und Schätzen im EEG, zur Umsetzung der Bagatellregelung bei geringfügigen Stromverbräuchen Dritter sowie zur Erfassung und Abgrenzung von Eigenverbrauch und Drittverbrauch.

Den finalen Leitfaden finden Sie zum Herunterladen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur:

Leitfaden Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten (Oktober 2020) (PDF)

Leitfaden deutlich erweitert

Der Leitfaden wurde gegenüber der Konsultationsfassung aus dem Juli 2019 deutlich ausgeweitet und um zahlreiche Vereinfachungen ergänzt:

Zurechnung geringfügiger Stromverbräuche Dritter

  • Blacklist
  • Whitelist

Schätzung von Drittverbräuchen

  • temporäre Messung
  • exemplarische Messung

Sicherstellung der Zeitgleichheit in der Eigenversorgung

  • gewillkürte Vorrangregelung
  • gewillkürte Nachrangregelung
  • eingeschränkte Anwendung von Standardlastprofilen

Darüber hinaus enthält der Leitfaden wichtige Hinweise zu Verbrauchsgeräten sowie zu Verbrauchskonstellationen:

  • fremdbetriebene Bürogeräte
  • Gebäudetechnik oder Messeinrichtungen mit geringer Leistungsaufnahme
  • zeitweise tätige Reinigungsdienste
  • Handwerker oder externe Dienstleister

Spielräume genauer definiert

Die Bundesnetzagentur hat zudem einige Erleichterungen zum Umgang mit Sonderkonstellationen in den finalen Leitfaden aufgenommen, wie z.B. unterbrechungsfreier Stromversorgung (USV) batteriebetriebenen Geräten oder Verbrauchseinrichtungen mit Stromrückgewinnung (Rekuperation).
Auch Klarstellungen zum Umgang mit Allgemeinstromverbräuchen, Multifunktionsdruckern, Getränkeautomaten oder Elektrofahrzeugen fanden Eingang in den Leitfaden.

In anderen Konstellationen schränkt die Bundesnetzagentur den Spielraum der Unternehmen bei Vermietung und Verpachtung oder dauerhafter Nutzungsüberlassung von Räumen bzw. Anlagen oder bei Leasing-, Contracting- oder Betriebsführungsmodellen sowie bei „durchmischten Stromverbräuchen“ – etwa bei Großprojekten, Fremdarbeiten oder Werkverträgen in der Produktion – erheblich ein. Die Einschränkungen für die Zurechnung von Strommengen zum Eigenverbrauch gelten in aller Regel auch für verbundene Unternehmen.

Leitfaden Orientierungshilfe für die Praxis

Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass der vorliegende Leitfaden den betroffenen Unternehmen als Orientierungshilfe dienen soll, um „eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden“. Der Leitfaden stellt keine Verwaltungsvorschrift dar und bindet die Bundesnetzagentur nicht im Verwaltungsvollzug. Die rechtskonforme Umsetzung der Vorschriften des EEG liegt in der alleinigen Verantwortung des privilegierten Unternehmens. Die Bundesnetzagentur wird sich im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse an dem Leitfaden orientieren. Bei der Rechtsauslegung sind allenfalls die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgebend.

Fragen zum vorliegenden Leitfaden und zur praktischen Umsetzung beantworten wir Ihnen im Rahmen des anstehenden Online-Seminars Messen und Schätzen am 29.10.2020. Machen Sie sich damit vertraut, wie Sie die Anforderungen aus dem EEG in einem Messkonzept umsetzten und den Leitfaden der BNetzA richtig anwenden.

Ihr Ansprechpartner

Marco Böttger

Marco Böttger

0921 - 150 911 110 0921 - 150 911 115