Bundesrat Ausschussempfehlung EDL-G

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat für die Bundesratssitzung am 12. April 2019 eine Empfehlung zur Beratung der EDL-G-Novelle verfasst. Unter anderem wird empfohlen, Unternehmen, die nach dem 5. Dezember den Status als KMU verloren haben, unter die Bagatellgrenzregelung zum Gesamtenergieverbrauch fallen zu lassen. Des Weiteren solle die Freistellungsgrenze von 400.000 kWh pro Jahr nach vier Jahren überprüft und ggf. angepasst werden. Maßnahmen, deren Wirtschaftlichkeit in einem Zeitraum von drei Jahren gegeben ist, sollen bis zum nächsten Audit verpflichtend umgesetzt werden. Die DIN-Norm soll kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

>> Bundesrat Drucksache 121/1/19

>> Energieauditauditpflicht für Unternehmen – Änderung des EDL-G sieht Bagatellgrenze vor