Bundesrat zu KWK-Anlagen

Der Bundesrat hat den Antrag mehrerer Bundesländer (u.a. Thüringen, Rheinland-Pfalz) auf eine Entschließung zur Entlastung bei KWK-Anlagen angenommen. Zielsetzung des Antrages ist, durch den Bundestag eine schnelle Neuregelung bei der Entlastung bei der EEG-Umlage für KWK-Anlagen herbeizuführen. Damit sollen neue KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme nach dem 1. August 2014 mit Rückwirkung zum 1. Januar 2018 bei der EEG-Umlage entlastet werden. Zusätzlich sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen, z.B. beim KWKG, zur Nutzung der Effizienzpotentiale der KWK-Anlagen verbessert werden.

Die Europäische Kommission hatte die beihilferechtliche Genehmigung für neue KWK-Anlagen nicht weiter verlängert, sodass seit Anfang des Jahres die volle EEG-Umlage auch für eigenerzeugten und eigenverbrauchten Strom anfällt.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Für die Befassung bestehen keine festen Fristen.

Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) begrüßte die Entscheidung des Bundesrates und führt die wirtschaftliche Bedeutung der KWK-Anlagen an. Zudem seien allein 2016 durch den Einsatz von KWK-Anlagen mit einer Stromerzeugung von 110 Terawattstunden über 51 Millionen Tonnen CO2 eingespart worden.

>> TOP 8 des Bundesrates vom 2. März 2018

>> Presseinformation des BDEW