Bundesratsinitiative EEG-Änderung

Das Land Niedersachsen hat einen Änderungsentwurf des EEG zur Windkraft an Land in den Bundesrat eingebracht. Diesem wurde durch den Bundesrat am 2. Februar stattgegeben.

Hintergrund ist, dass nach Ansicht der Änderungsbefürworter die Privilegierung der Bürgerenergiegesellschaften zu wirtschaftlichen Verwerfungen führt. Bürgerenergiegesellschaften unterlagen in den Ausschreibungsrunden zur Windkraft an Land besseren Bedingungen als die Mitbewerber. Zum einen musste keine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Anlagen vorliegen, um an der Ausschreibung teilzunehmen. Zum anderen besteht eine um zwei Jahre verlängerte Realisierungsfrist.
Die ursprünglich als Ausnahme vorgesehene Regelung sei den Antragstellern nach zur etablierten Praxis geworden. Die Projekte der Bürgerenergiegesellschaften verfügten nur zu 1,4 Prozent über eine Genehmigung und in Verbindung mit der langen Realisierungsfrist sei eine Ausbaulücke 2019/2020 zu befürchten, in deren Folge die Windkraftindustrie und der Ausbaukorridor in Mitleidenschaft gezogen werden könne.

Als Abhilfe sieht der Entwurf vor, die Sonderregelung für 2018 und 2019 auszusetzen und nur Bieter mit immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen zu zulassen. Zudem soll das Ausschreibungsvolumen 2018 durch Vorziehen um erhöht werden.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Entscheidung, da so gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen würden und fordert, dass grundsätzlich alle nicht realisierten Projekte in den nachfolgenden Ausschreibungen aufgeschlagen werden sollen.

>> Bundesrat Drucksache 3/18 (PDF)

>> Pressemitteilung des BDEW