Bundesregierung: Einigung Entlastungen bei Strom und Gas

Das Bundeskabinett hat sich am 6. August 2025 auf folgende Entlastungen für Strom- und Gaskunden geeinigt.

Verstetigung der Stromsteuersenkung für UdPG
Die unter der Ampel-Koalition eingeführte Entlastung bei der Stromsteuer für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UdPG) soll unbefristet fortgeführt werden (§ 9b Abs. 2a StromStG).

Für die betreffenden Unternehmen beträgt die Entlastung für Strombezug 20 EUR/MWh. Damit ergibt sich für UdPG eine Stromsteuerbelastung von 0,05 ct/kWh, ein europarechtlich definierter Mindeststeuersatz.

Nach Angaben der Bundesregierung belastet diese Maßnahme den Haushalt mit etwa drei Milliarden Euro jährlich.

Senkung der Übertragungsnetzentgelte und Umlagen bei Strom
Teile der Übertragungsnetzentgelte und Umlagen sollen ab 1. Januar 2026 durch den Bund übernommen werden. Geplant ist ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro.

Die Abschaffung der Gasspeicherumlage
Die sogenannte Gasspeicherumlage (Umlagemechanismus nach § 35e EnWG) soll nur noch bis Ende des Jahres weiter erhoben werden und danach auslaufen. Der Ausgleich des Negativsaldos auf dem Umlagekonto soll durch den Bundeshaushalt bis Ende des Jahres 2025 erfolgen.

Die Möglichkeit eine Umlage bei Gefährdung der Gasversorgungslage einzuführen, soll aber grundsätzlich erhalten bleiben.

Die entsprechenden Gesetzentwürfe werden nun veröffentlicht und in das parlamentarische Verfahren gehen. ISPEX wird weiter dazu berichten.

>> Bundesregierung kompakt

>> Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

>> Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

 
Welche Neuerungen werden für 2026 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?

Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energiekalender 2026 mit den wichtigsten Anforderungen im Bereich Energie im November vertraut. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.

Sie finden die Übersicht mit den Terminen hier.