CO2-Bepreisung: Neue Sätze beschlossen

Der Bundestag hat am 15.12.2023 neben dem Nachtragshaushalt für 2023 auch das Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Damit passierte u.a. die Umstellung auf einen steileren Pfad bei der CO2-Bepreisung für 2024 und 2025 den Bundestag.

Gemäß den Änderungen aus dem Gesetzesbeschluss (BT-Drs. 20/9792) ergeben sich bei der CO2-Bepreisung Zertifikatpreise von 45 Euro pro Tonne für 2024 und 55 Euro pro Tonne für 2025 (BEHG § 10 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 bzw. Nr. 5 n.F.). Für nächstes Jahr müssen Unternehmen daher u.a. mit einem Aufschlag von 0,8163 ct/kWh bei Gas rechnen.

Die Übersicht als PDF zum freien Download finden Sie auf unserer Themenseite Erdgas: Umlagen und Entgelt ab Oktober 2023.

>> Textarchiv des Deutschen Bundestages

 
Veranstaltungshinweis: Energiepreisbremsen – Briefing zur Endabrechnung

Die Strom- und Gaspreisbremse laufen entgegen bisherigen Beschlüssen zum 31.12.2023 aus. Damit rückt für entlastete Unternehmen nun das Thema Endabrechnung verbunden mit der Frist für die endgültige Selbsterklärung bis 31.05.2024 in den Fokus.

Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft bereitet Sie am 18. Januar 2024 in einem erweiterten Briefing auf die Anforderungen im neuen Jahr vor.

Weitere Informationen zum Online-Briefing finden Sie unter: Online-Seminar
Strom- und Gaspreisbremse
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