CO2-Bepreisung ohne eigene Studien

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Studienlage und Positionierung der Bundesregierung zur Bepreisung von CO2 geantwortet.

Die Bundesregierung verweist bei den bisherigen Veröffentlichungen auf die eigene wissenschaftliche Tätigkeit des Umweltbundesamtes und sieht keinen Widerspruch zur Tätigkeit des sogenannten Klimakabinetts. Zudem werde dieses an 20.09.2019 (dem Tag der Beantwortung der Anfrage) Entscheidungen zur CO2-Bepreisung treffen: „Die Bundesregierung wird im Rahmen der Klimakabinettssitzung am 20. September 2019 über die Eckpunkte für ein Maßnahmenpaket entscheiden, mit dem die Bundesregierung sicherstellt, dass Deutschland seine Klimaziele 2030 erreicht“.

Die Gutachtenlage der Bundesregierung fußt nach eigener Auskunft auf einem Gutachten zur allgemeinen wirtschaftlichen Lage. Zudem habe die Bundesregierung keine eigenen Studien in Auftrag gegeben, um die Kosten einer CO2-Bepreisung zu berechnen, die eingeführt werden müsste, um die internationalen Ziele zu erreichen.

>> Anfrage 19/12273

>> Antwort 19/12960