CSRD: Entwurf Umsetzungsgesetz eingebracht

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf1 zur Umsetzung der EU-Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen eingebracht. Damit kommt Deutschland der Umsetzungspflicht aus der CSRD2 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung nach. Das Änderungsgesetz umfasst entsprechend eine weitreichende Spanne von Gesetzen, unter anderem im Handelsgesetzbuch, im Wertpapierhandelsgesetz und in der Wirtschaftsprüferordnung.

Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen und einen Fachanwalt bzw. Wirtschaftsprüfer konsultieren, um ihre Verpflichtungen zu analysieren.

>> BT-Drs. 20/12787

1Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

2Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD

 
ISPEX Klimafrühstück: Schwerpunkt CSRD im zweiten Halbjahr

Das ISPEX Klimafrühstück begrüßt Sie ab September mit einem umfassenden Programm zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD. Neben Dr. Nathanael Harfst konnten wir Saskia Bachbauer als Wirtschaftsprüferin für die Veranstaltungsreihe gewinnen und diskutieren mit den Experten die Schritte zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts.

Sie finden die Übersicht mit den Terminen hier.