CSRD: Prüfvermerk Musterformulierung IDW

Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland) hat die Q&A im Zuge der verspäteten Umsetzung der CSRD1 in nationales Recht aktualisiert. Zu den Q&A berichtete ISPEX: IDW: F&A CSRD-Umsetzung

U.a. hat der Hauptfachausschuss des IDW ein Muster für einen Prüfungsvermerk über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter und hinreichender Sicherheit in Bezug auf eine Konzernnachhaltigkeitserklärung verabschiedet. Hierzu erläutert das IDW im IDW Aktuell: „Gegenstand der Prüfung ist eine Konzernnachhaltigkeitserklärung, die zur Erfüllung der Anforderungen der CSRD und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt wurde. Dies entspricht dem Formulierungsbeispiel in Abschnitt 5.2. in den Fragen und Antworten zur verspäteten Umsetzung der CSRD in Deutschland mit dem Unterschied, dass aufgrund entsprechender Beauftragung einzelne Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit unterzogen wurden“. Der Muster-Prüfungsvermerk findet sich als Abschnitt 5.5 in den Q&A.

1Corporate Sustainability Reporting Directive

>> IDW Aktuell

>> Q&A: Verspätete CSRD-Umsetzung (Support) (04.02.2025)