DBAV: Änderung verschoben
Von ISPEX am 6. Jul 2023
Eigentlich sollte sich der Deutsche Bundestag am 06.07.2023 mit der Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung (DBAV*) befassen. Die Abstimmung wurde vom Bundestag von der Tagesordnung abgesetzt. Laut Bundestagswebsite soll „Über die Vorlage … auf Basis einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie angekündigten Beschlussempfehlung entschieden werden“.
Mit der DBAV wird die maximale Höhe des sog. Differenzbetrages für Unternehmen mit einer Entlastungssumme von mehr als 2 Mio. Euro im Zuge der Energiepreisbremsen geregelt. In den Preisbremsegesetzen ist für das BMWK eine Verordnungsermächtigung enthalten. Dieses kann im Einvernehmen mit dem BMF und unter Zustimmung des Bundestages (§ 39 Abs. 2 und 3 EWPBG, § 48 Abs.1 Nr. 2 und Abs. 2 StromPBG) die entsprechende Verordnung, i.e. DBAV, erlassen.
Am Dienstag hatte die Bundesregierung eine geänderte Textfassung des Verordnungsentwurfs an den Bundestag übermittelt (BT-Drs. 20/7538). Worin die strittigen Punkte zwischen Regierung und Parlament bestehen, lässt sich nach Vorlage der Beschlussempfehlung ersehen. ISPEX wird hierzu weiter berichten.
*Verordnung zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen (Differenzbetragsanpassungsverordnung – DBAV)
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