DEG Deutsche Energie GmbH beginnt mit Versand der Schlussrechnungen

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Das vorläufige Insolvenzverfahren der DEG Deutsche Energie GmbH schreitet voran. Der neue Insolvenzverwalter hat damit begonnen, Schlussrechnungen inklusive Informationsschreiben zu versenden. Wir geben Hinweise, was zu beachten ist und einen Überblick über den Stand des Verfahrens.

Schlussrechnungen Ende April

Wie wir bereits berichtet haben, wurde im Zuge des neuen Insolvenzbeschlusses Rechtsanwalt Michael Pluta aus Stuttgart am 28. März 2019 als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt (AZ 10 IN 220/19). Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird nicht vor Ende Mai erwartet. Der Versand der Schlussrechnungen an die Kunden startete Ende April. In dem Schreiben werden Kunden außerdem darüber informiert, dass die DEG Deutsche Energie GmbH nun unter DEGIA Berlin GmbH firmiert.

Vor diesem Hintergrund rät ISPEX:

1. Kunden sollten alle Rechnungen und sonstigen Forderungen der DEG Deutsche Energie GmbH gründlich prüfen (lassen).

2. Kunden sollten ihre Forderungen erst anmelden, wenn sie vom Insolvenzverwalter eine entsprechende Mitteilung erhalten haben.

3. Kunden sollten Zahlungen bis zum Abschluss der Prüfung zurückhalten. Etwaige Zahlungen sind ausschließlich auf das Konto des Insolvenzverwalters zu leisten.

Der Insolvenzverwalter plant ein vereinfachtes Vorgehen bei der Forderungsanmeldung über eine Portalseite der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Die Gläubiger werden schriftlich, voraussichtlich ab Mitte Juni, über die Höhe der Forderungen und den persönlichen Zugang zur Anmeldung dieser Forderungen zur Insolvenztabelle informiert.

Etwaige Rückforderungen, Schadenersatzansprüche oder sonstigen Ansprüche gegen die DEG Deutsche Energie GmbH sollte der Kunde mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ermitteln (lassen) und über die genannte Portalseite zur Insolvenztabelle anmelden.

Aktueller Stand des Insolvenzverfahrens der DEG Deutsche Energie GmbH

Das Amtsgericht Heilbronn hat am 28. März 2019 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der DEG Deutsche Energie GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Michael Pluta zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (AZ 10 IN 220/19).

Die DEG Deutsche Energie GmbH wurde am 11. März 2019 in DEGIA Berlin GmbH umbenannt und der Sitz nach Berlin verlegt (HRB 205699).

Das zuständige Amtsgericht hatte aufgrund von zwei Insolvenzanträgen durch Gläubiger der DEG Deutsche Energie GmbH (umbenannt in DEGIA Berlin GmbH) am 28. März 2019 ein neues Insolvenzverfahren eröffnet, nachdem der Geschäftsführer seinen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung zurückgenommen hatte und das erste Verfahren deshalb beendet wurde.

Die DEG Deutsche Energie GmbH hatte die Belieferung von Kunden mit Strom und Gas bereits zum 21 Dezember 2018 (Strom) bzw. 22. Dezember 2018 (Gas) endgültig eingestellt. Die Kunden waren gezwungen, sich umgehend einen neuen Energieanbieter zu suchen, um nicht dauerhaft in der teuren Ersatzversorgung (nur Niederspannung/Niederdruck) oder Ersatzbelieferung zu verbleiben.

Die PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat einen Dienstleister beauftragt, die Schlussrechnungen für Strom und Gas zu erstellen. Fragen zu Schlussrechnungen können laut dem Schreiben des Insolvenzverwalters unter der Telefonnummer 0049 (0) 7132 450 40 10 gestellt werden.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist „aus organisatorischen Gründen“ nicht vor Ende Mai zu rechnen. Gläubiger sollten Forderungen erst anmelden, wenn Sie vom Insolvenzverwalter der DEG Deutsche Energie GmbH (umbenannt in DEGIA Berlin GmbH) die Information über die ermittelten Forderungen und den Zugang zur Forderungsanmeldung erhalten haben.

Information für Kunden der DEG Deutsche Energie GmbH

1. Kündigungen der Verträge

Die Strom- und Gaslieferverträge mit der DEG Deutsche Energie GmbH sind beendet, da die Gesellschaft bereits im Dezember 2018 die Versorgung einstellen musste. Eine Kündigung der Verträge ist nach Auskunft der DEG Deutsche Energie GmbH nicht notwendig.

Eine Vorlage zur außerordentlichen Kündigung der Energielieferverträge finden Sie hier.

2. Widerruf des Lastschriftmandats

Die DEG Deutsche Energie GmbH zieht nach eigenen Angaben keine Forderungen per Lastschrift mehr ein. Kunden sollten vorsorglich die erteilten Lastschriftmandate gegenüber ihrer Bank widerrufen, sofern noch nicht geschehen.

Eine Vorlage zum sofortigen Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats finden Sie hier.

3. Versand der Schlussrechnungen

Von Anfang Mai bis Ende Juni erhalten die Kunden schrittweise die Schlussrechnungen durch einen Dienstleister. Kunden sollten die Endabrechnung und sonstige Forderungen gegen die DEG Deutsche Energie GmbH gründlich prüfen (lassen).

4. Zahlungen durch Kunden

Zahlungen sind ausschließlich durch Überweisung auf das Konto des Insolvenzverwalters zu leisten.

RA Michael Pluta vorl. Insolvenzverwalter
THK DEG
IBAN: DE67 6307 0024 00484212 39
Deutsche Bank Ulm

5. Anmeldung der Forderungen

Die PLUTA Rechtsanwalts GmbH plant ein vereinfachtes Vorgehen zur Forderungsanmeldung. Ein Dienstleister erstellt dazu derzeit die Endabrechnung für Strom und Gas. Mögliche Verrechnungen einzelner Zählpunkte sollen dabei berücksichtigt werden.

Zur Forderungsanmeldung stellt die PLUTA Rechtsanwalts GmbH eine Portalseite im Internet bereit. Die Gläubiger werden schriftlich über die Höhe der Forderung informiert und erhalten einen Zugang zur Anmeldung dieser Forderung zur Insolvenztabelle.

Auf der Portalseite der PLUTA Rechtsanwalts GmbH können die Gläubiger die Höhe der Forderung bestätigen. In diesem Fall werden keine weiteren Unterlagen oder Nachweise benötigt. Die Forderungen können schneller geprüft und freigegeben werden. Das Verfahren ist kostengünstiger, so dass eine höhere Quote bei der Ausschüttung erzielen werden kann.

Kunden sollten mit der Anmeldung ihrer Forderungen abwarten, bis sie vom Insolvenzverwalter der DEG Deutsche Energie GmbH (umbenannt in DEGIA Berlin GmbH) die Information zur Höhe der Forderung und den Zugang zur Portalseite erhalten haben.

Die PLUTA Rechtsanwalts GmbH erwartet, dass Mitte Juni die Information über die Forderungen postalisch an die Gläubiger versandt werden.
Die erste Gläubigerversammlung soll im Juli 2019 stattfinden.

Aktuelle Informationen finden sich unter https://info.deutsche-energie.de/aktuelles.

Vorläufiger Insolvenzverwalter mit Verfügungsmacht:

Michael Pluta
Rechtsanwalt
vereidigter Buchprüfer
Fachanwalt für Insolvenzrecht
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Karlstraße 33
89073 Ulm
Deutschland
Tel. +49 731 96880-0
Fax +49 731 96880-50
info@pluta.net

Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Diese allgemeine und unverbindliche Information ersetzt nicht die individuelle Rechtsberatung! Bitte ziehen Sie zur Prüfung der Rechtslage im Einzelfall einen qualifizierten Rechtsanwalt hinzu. Falls Sie eine individuelle Rechtsberatung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit der ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf.

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