DEG Deutsche Energie GmbH Hauptinsolvenzverfahren eröffnet

DEG Insolvenz

Das Hauptinsolvenzverfahren der DEGIA Berlin GmbH (vormals DEG Deutsche Energie GmbH) wurde durch das Amtsgericht Heilbronn mit Wirkung 01.06.2019 um 11.00 Uhr eröffnet (Az: 3 IN 216/19). Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Pluta, Stuttgart, wurde als Insolvenzverwalter des Hauptverfahrens bestellt. Die Anmeldung der Forderung wird in digitaler Form erfolgen. Die Insolvenzquote könnte laut Insolvenzverwalter bis zu 20 Prozent betragen.

Anmeldung der Forderung

Laut einer Mitteilung des Insolvenzverwalters Pluta erhalten ehemalige DEG-Kunden im Juni 2019 per Post einen konkret verfassten Vorschlag zur Forderungsanmeldung sowie sämtliche Informationen zum Insolvenzverfahren und der weiteren Vorgehensweise. Der Forderungsbetrag ist über das Internet durch eine einfache Bestätigung des vorgeschlagenen Betrags zur Insolvenztabelle anzumelden, ohne dass weitere sonst notwendige Belege erbracht werden müssten. Aus den übersandten Unterlagen werden die gegengerechneten Zählpunkte, die eventuell noch fälligen Nachzahlungen, der Gesamtbetrag zur Anmeldung zur Insolvenztabelle sowie die Adresse des Portals zu entnehmen sein. Fällige Zahlungen sind nach wie vor nur an den Insolvenzverwalter zu leisten. Es wird gebeten, von selbst verfassten Forderungsanmeldungen abzusehen, um den Prüfungsaufwand bezüglich aller Forderungen gering zu halten.

Einige Gläubiger der DEGIA/DEG, wie etwa Behörden oder Krankenkassen, können die elektronische Meldung nicht nutzen. Diese müssen die Forderungen schriftlich anmelden.

Die digitale Anmeldung der Forderung wurde bereits in einem anderen Fall durch RA Pluta erfolgreich durchgeführt. Im Falle der DEGIA/DEG rechnet der Insolvenzverwalter mit mehr als 20.000 Gläubigern, die Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden werden. Nach Aussage von Michael Pluta sei mit einer Insolvenzquote „im Bereich von möglicherweise bis zu 20 Prozent“ zu rechnen.

Fortgang des Verfahrens

Das Amtsgericht Heilbronn hat den Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über weitere Beschlussgegenstände* für Montag, 29.07.2019, 10:00 Uhr (Einlass ab 09.00 Uhr) im Saal 171, 1. OG, Rollwagstraße 16, 74072 Heilbronn, Vermögen und Bau Baden-Württemberg – Amt Heilbronn, anberaumt.

Zudem hat das Gericht bekannt gegeben, dass die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen spätestens am 23.09.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt werden.

Der Prüfungstermin für Forderungen wurde auf Dienstag, 05.11.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 4, EG, Rollwagstraße 10/1, Amtsgericht Heilbronn, festgesetzt. Auch Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine weitere Benachrichtigung.

Vor diesem Hintergrund rät ISPEX:

1. Kunden sollten alle Rechnungen und sonstigen Forderungen der DEGIA/DEG gründlich prüfen (lassen).

2. Kunden sollten Zahlungen bis zum Abschluss der Prüfung zurückhalten. Zahlungen sind ausschließlich auf das Konto des Insolvenzverwalters zu leisten.

3. Kunden sollten ihre Forderungen erst anmelden, wenn sie vom Insolvenzverwalter eine entsprechende Mitteilung erhalten haben.

4. Kunden sollten etwaige Schadensersatzansprüche prüfen (lassen) und dabei Möglichkeiten zur Aufrechnung mit bestehenden Gegenforderungen beachten.

5. Kunden sollten die oben genannten Fristen und Pflichten zur Anmeldung von Forderungen strikt beachten.

Wichtiger Hinweis:
Diese allgemeine und unverbindliche Information ersetzt nicht die individuelle Rechtsberatung! Bitte ziehen Sie zur Prüfung der Rechtslage im Einzelfall einen qualifizierten Rechtsanwalt hinzu. Falls Sie eine individuelle Rechtsberatung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit der ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf.

*Dies sind gemäß Bekanntmachung (Az: 3 IN 216/19) Beschlüsse über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung).

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Marco Böttger

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