dena: Vorschlag Begrenzung BEHG-Kosten

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat ein Positionspapier zur Verteilung der Kosten aus der nationalen CO2-Bepreisung veröffentlicht. Darin schlägt sie als Alternative zur vollständigen Weiterverrechnung an den Mieter oder einer 50:50-Aufteilung die Aufteilung anhand der Energieeffizienz des Gebäudes vor.

Für Mietwohnungen liegt in der Regel ein Energieeffizienzausweis vor. Daran anknüpfend soll mittels Effizienzklasse (A+ bis H) der Kostenanteil zwischen Mieter und Vermieter bestimmt werden. In den Effizienzklassen A+ bis B gehen die Lasten vollständig auf den Mieter, da der Vermieter bereits in Energieeffizienz investiert hat. Die Klassen C und D belassen 30 Prozent Kostenanteil beim Vermieter. E und F sehen eine Beteiligung von 60 Prozent und schlechtere Klassen einen sogar 100 Prozent Kostenübernahme des Vermieters vor.

Die dena ist ein Thinktank, der vor über zwanzig Jahren auf Initiative der Bundesregierung gegründet wurde. Der Bund hält Anteile an der dena.

>> Veröffentlichung der dena