Der Energiekalender 2020 – Fristen, Meldungen, Nachweise

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Die gesetzlichen Anforderungen an das Energiemanagement im Unternehmen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Um alle einschlägigen energiewirtschaftlichen Vergünstigungen nutzen zu können, sind zahlreiche Anträge, Anzeigen, Meldungen und Nachweise einzureichen. Wir fassen kurz die wesentlichen Meldepflichten, die bis Ende Juli einzuhalten sind, zusammen.

Meldungen und Nachweispflichten bis Ende Juni

Bei der Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung zum 30. Juni gelten Erleichterungen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hatte frühzeitig angekündigt, coronabedingte Verzögerungen nachsichtig zu behandeln. Die Politik hat zwischenzeitlich ebenfalls reagiert und eine kleine EEG-Anpassung eilig durch das Parlament gebracht. Der Bundesrat hat auf einen Einspruch am 15. Mai verzichtet, sodass die gesetzliche Neuregelung zum 29. Mai in Kraft treten konnte.

Die Gesetzesänderung soll Rechtssicherheit im Hinblick auf die materielle Ausschlussfrist 30. Juni 2020 bringen. Es wird ermöglicht, die Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers und das Zertifikat zum Nachweis des Betriebs eines Energie- oder Umweltmanagementsystems bis 30. November 2020 nachzureichen (§ 103 Absatz 8 EEG n.F.). Das Zertifikat über ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 muss, wenn es nach dem 30. Juni 2020 nachgereicht wird, zumindest bis zum Zeitpunkt der materiellen Ausschlussfrist am 30. Juni 2020 gültig sein.

Wichtig: Die elektronische Antragstellung über das ELAN-K2-Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle muss regulär bis 30. Juni erfolgen.

Die Energiesteuertransparenzverordnung (EnSTransV) erfordert von Unternehmen, die 2019 eine Steuerentlastung (§ 5 EnSTransV) bzw. Steuerbegünstigung (§ 4 EnSTransV) in Anspruch genommen haben, bis Ende Juni eine Erklärung, bzw. Anzeige an das zuständige Hauptzollamt zu übermitteln. Diese ist erst ab einer Vergünstigung je Tatbestand von 200.000 Euro pro Jahr notwendig.

Für Unternehmen, die im Vorjahr gemäß § 19 StromNEV ein individuelles Netzentgelt vereinbart und dieses ordnungsgemäß angezeigt haben, steht zum 30. Juni der Nachweis der Erfüllung der Kriterien an. Die Bundesnetzagentur muss auch über deren Nichteinhaltung informiert werden.

Anträge und Mitteilungen bis Ende Juli

Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, die bereits im Vorjahr den Spitzenausgleich (§ 10 StromStG bzw. § 55 EnergieStG) unterjährig beantragt haben, müssen bis 31. Juli den entsprechenden zusammenfassenden Antrag beim Hauptzollamt einreichen.

Eigenversorger, deren Umlagebefreiung (§§ 61 bis 61g EEG) im letzten Kalenderjahr 500.000 Euro oder mehr betragen hat, müssen bis Monatsende an die Bundesnetzagentur eine Transparenzmeldung absetzen (§ 74a EEG). Relevant ist dies für Eigenversorger, bei denen der Verteilnetzbetreiber für die Abrechnung der EEG-Umlage zuständig ist. Wird die Umlage direkt mit dem Übertragungsnetzbetreiber abgewickelt, bleibt bis zum 31. Oktober Zeit.

Vorbereitungen für 2021

Im Hinblick auf die materielle Ausschlussfrist für die Beantragung der BesAR ist die gesetzlich festgelegte Nachreichfrist eine deutliche Verbesserung. Dabei darf aber nie in Vergessenheit geraten, dass alle Unterlagen bis auf die genannten Ausnahmen form- und fristgerecht vorliegen müssen. Die Regelung stellt eine eng begrenzte Erleichterung für das Antragsjahr 2020 dar.

Bereits jetzt sollten Unternehmen die indirekten Folgen der Corona-Epidemie im Auge behalten und für die Jahresplanung 2021 berücksichtigen. Durch den Konjunktureinbruch und die Produktionseinschränkungen werden eventuell bestimmte Schwellenwerte nicht mehr erreicht. Beispielsweise kann durch eine veränderte Netznutzung kein Individuelles Netzentgelt mehr beantragt werden oder die Kriterien bei bestehenden Vereinbarungen sind nicht einzuhalten. Ebenso sind Anzeige- und Meldepflichten Grenzwerten bei der Inanspruchnahme von Vergünstigen verbunden. Hierbei kann die Unternehmensleitung frühzeitig betrieblichen Aufwand reduzieren.

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Titelbild: Predavatel via Wikimedia Commons unter CC BY-SA 3.0 Montage: ISPEX AG

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