Der Energiekalender 2020 – Fristen, Meldungen, Nachweise

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Die gesetzlichen Anforderungen an das Energiemanagement im Unternehmen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Um alle einschlägigen energiewirtschaftlichen Vergünstigungen nutzen zu können, sind zahlreiche Anträge, Anzeigen, Meldungen und Nachweise einzureichen. Wir fassen kurz die wesentlichen Meldepflichten, die bis Ende März einzuhalten sind, zusammen.

Meldungen und Nachweispflichten im Februar und März

Unternehmen mit einer Eigenversorgung, die keine Strommengen an andere Letztverbraucher weiterleiten, sind verpflichtet, dem Verteilnetzbetreiber bis zum 28.02.2020 die notwendigen Informationen zur Abrechnung der EEG-Umlage für das Jahr 2019 mitzuteilen. Die Meldung umfasst die umlagepflichtigen Strommengen sowie eine etwaige Änderung der Basisangaben. Achtung: Sofern die Meldung der Strommengen versäumt wird, erhöht sich der EEG-Umlagesatz auf 100 %. Wird eine Änderung der Basisangaben nicht gemeldet, fällt ein um 20 Prozentpunkte erhöhter Umlagesatz an.

Der 31.03.2020 ist für alle Unternehmen relevant, die an einer Abnahmestelle mehr als eine Million kWh pro Jahr beziehen. Bis zu diesem Datum sind dem Netzbetreiber die an der Abnahmestelle selbst verbrauchten sowie die an andere Letztverbraucher weiter geleiteten Strommengen zu melden, um die Vergünstigung bei der § 19 StromNEV-Umlage für Strommengen über 1 GWh/a nutzen zu können.

Ebenfalls zum 31.03.2020 müssen Betreiber von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 50 kW während der Dauer der KWK-Zuschlagszahlung eine Datenmeldung zur KWK-Stromerzeugung an das BAFA und den Netzbetreiber absetzen. Bei Anlagen ab 2 MW sind entsprechende Meldungen monatlich durchzuführen.

Nachweis zum Energieaudit nach EDLG

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Unternehmen, die nicht zur Gruppe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Sofern das entsprechende Audit in der Zeit zwischen dem 26. November 2019 und dem 31. Dezember 2019 abgeschlossen wurde, ist bis zum 31.03.2020 eine Online-Energieauditerklärung über das Portal des BAFA abzugeben. Die Verpflichtung zur Abgabe der Online-Meldung trifft im Übrigen auch auf Unternehmen zu, die die Bagatellschwelle von 500.000 kWh Energieverbrauch pro Jahr nicht erreichen und daher kein Audit durchführen mussten.

Mit ISPEX sicher durch das Jahr 2020

Die Aufgabenstellungen für Energiemanager sind und bleiben auch 2020 vielfältig und komplex. Daneben sind die politischen Rahmenbedingungen wenig stabil. Die Umsetzung des Klimaschutzpaketes mit nationalem Brennstoffemissionshandel und die ausstehende wettbewerbsrechtliche Beurteilung des deutschen Verschiebe- und Querfinanzierungssystems von Umlagen durch die EU sorgen für Unsicherheit. ISPEX behält die Entwicklungen laufend für Sie im Blick und identifiziert die für Ihr Unternehmen relevanten Handlungsfelder. Gemeinsam erstellen wir Ihren persönlichen Energiekalender für das Jahr 2020 mit allen relevanten Terminen und begleiten Sie bei der Umsetzung der notwendigen Meldungen und Nachweise. So vermeiden Sie Sanktionen für Ihr Unternehmen und sichern sich Vergünstigen und Begrenzungen.

Titelbild: Predavatel via Wikimedia Commons unter CC BY-SA 3.0 Montage: ISPEX AG

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