Der Energiekalender 2020 – Fristen, Meldungen, Nachweise

Die gesetzlichen Anforderungen an das Energiemanagement im Unternehmen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Um alle einschlägigen energiewirtschaftlichen Vergünstigungen nutzen zu können, sind zahlreiche Anträge, Anzeigen, Meldungen und Nachweise einzureichen. Wir fassen kurz die wesentlichen Meldepflichten, die bis Ende Mai einzuhalten sind, zusammen.

Meldungen und Nachweispflichten bis Ende Mai

Unternehmen, die Produkte gemäß der Liste der beihilfeberechtigten Sektoren herstellen (Carbon-Leakage-Liste) können einen Antrag auf Beihilfe für indirekte CO2-Kosten stellen. Die sogenannte „Strompreiskompensation“ ist bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) über die Virtuelle Poststelle (VPS) zu beantragen. Ein Wirtschaftsprüfer-Testat ist im Zuge dessen erforderlich.

Bis 31. Mai müssen an den Übertragungsnetzbetreiber die umlagepflichtigen Strommengen sowie die Basisangaben zur Abrechnung der EEG-Umlage und KWKG-Umlage für 2019 gemeldet werden. Das betrifft stromkostenintensive Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung mit Begrenzungsbescheid. Auch Eigenversorger mit Weiterleitung von Strom an dritte Letztverbraucher sowie sonstige Letztverbraucher und Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach EEG müssen tätig werden. Die Meldung bezieht sich u. a. auf die selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strommengen.

Stromkostenintensive Unternehmen bzw. Härtefallunternehmen gem. § 64 ff. EEG müssen bis Ende Mai die Stromlieferanten des vorangegangenen Kalenderjahres (§ 60a Satz 3 EEG) an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber melden.

Das zuständige Hauptzollamt nimmt die Anmeldung der steuerfrei entnommenen Strommengen (§ 4 Abs. 6 Stromsteuerdurchführungsverordnung) entgegen. Die Mitteilung des Jahres- bzw. Monatsnutzungsgrads der KWK für 2019 erfolgt dorthin. Relevant ist dies für Unternehmen, die über eine Versorgererlaubnis (§ 9 Abs. 4 Stromsteuergesetz) verfügen. Nicht nur Meldung der steuerfrei entnommenen Strommengen, sondern auch die Meldung der an Letztverbraucher steuerfrei geleisteten Strommengen ist hier abzusetzen.

Mit ISPEX sicher durch das Jahr 2020

Die Aufgabenstellungen für Energiemanager sind und bleiben auch 2020 vielfältig und komplex. Daneben sind die politischen Rahmenbedingungen wenig stabil. Die Umsetzung des Klimaschutzpaketes mit nationalem Brennstoffemissionshandel und die ausstehende wettbewerbsrechtliche Beurteilung des deutschen Verschiebe- und Querfinanzierungssystems von Umlagen durch die EU sorgen für Unsicherheit. ISPEX behält die Entwicklungen laufend für Sie im Blick und identifiziert die für Ihr Unternehmen relevanten Handlungsfelder. Gemeinsam erstellen wir Ihren persönlichen Energiekalender für das Jahr 2020 mit allen relevanten Terminen und begleiten Sie bei der Umsetzung der notwendigen Meldungen und Nachweise. So vermeiden Sie Sanktionen für Ihr Unternehmen und sichern sich Vergünstigen und Begrenzungen.

Titelbild: Predavatel via Wikimedia Commons unter CC BY-SA 3.0 Montage: ISPEX AG

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