DSPV Hinweisblatt

Das Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) hat das Hinweisblatt „Maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise – Hinweise zum Verfahren, Antragstellung und Nachweisführung“ mit Stand 2018 veröffentlicht.

Die Erhebung zu den Durchschnittsstrompreisen wird durch die DSPV (Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung) geregelt und ist im Zusammenhang mit den UEBLL (Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen) entstanden. Diese Verordnung regelt welche durchschnittlichen Strompreise für die Berechnung der Stromkostenintensität eines Unternehmens zugrunde gelegt werden müssen und wie diese Strompreise berechnet werden. Mit dieser Verordnung wird somit die Vorgabe aus der beihilferechtlichen Genehmigung der Besonderen Ausgleichsregelung, die auf Grundlage der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien ergangen ist, umgesetzt.

>> Hinweisblatt maßgebliche Stromkosten und Durchschnittsstrompreise 2018 (PDF)

>> Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung – DSPV

>> UEBLL (PDF)