Durchschnittliche Strompreise gem. DSPV

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Tabelle mit den durchschnittlichen Strompreisen für die Besondere Ausgleichsregelung im Antragsverfahren 2018 am 28. Februar veröffentlicht.

Gemäß DSPV §4 (Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung) berechnet das BAFA jährlich auf Grundlage der Angaben aus den Antragsverfahren des vorangegangenen Kalenderjahres die durchschnittlichen Strompreise, die in den Antragsverfahren auf Begrenzung der EEG-Umlage für das auf die Berechnung folgende Kalenderjahr bei der Ermittlung der Stromkostenintensität eines antragstellenden Unternehmens zugrunde gelegt werden. Bis zum 28. Februar eines Jahres werden die berechneten durchschnittlichen Strompreise auf der Internetseite bekannt gegeben.

>> Tabelle gem. DSPV (PDF)