Eckpunktepapier Carbon-Leakage-Verordnung
Von ISPEX am 24. Sep 2020
Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier zur Carbon-Leakage-Verordnung beschlossen. Die Verordnung reagiert auf den im Jahr 2021 beginnenden nationalen Brennstoffemissionshandel. Laut Bundesumweltministerium (BMU) sollen Unternehmen auf Grundlage der Carbon-Leakage-Verordnung einen finanziellen Ausgleich beantragen können, sofern ihnen durch die CO2-Bepreisung Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Die begünstigten Unternehmen sollen im Gegenzug dazu verpflichtet werden, ein Energiemanagementsystem zu betreiben und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Verringerung von CO2-Emissionen umzusetzen.
Nach Mitteilung des BMU orientiert sich der festgelegte Kompensationsmechanismus an den etablierten Regelungen des europäischen Emissionshandels und entspricht den dort geltenden beihilfeberechtigten Sektoren. Sollten Wettbewerbsrisiken nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit, weitere Sektoren aufzunehmen. Der „Benchmark“-Ansatz des EU-Emissionshandels findet Anwendung.
Auf Basis der Eckpunkte will das BMU eine Rechtsverordnung bis zum Ende des Jahres ausarbeiten.
>> Eckpunktepapier Carbon-Leakage-Verordnung (PDF)