EDL-G/EnEfG: Merkblatt aktualisiert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs auf Stand 17.07.2024 aktualisiert.

Unter anderem stellt das BAFA unter 3.1 klar, dass „bei der Nutzung von Wärmepumpen oder Kälteanlagen … nur deren Stromverbrauch als Endenergie einzubeziehen [ist]. Die von diesen Anlagen genutzte Wärme oder Kälte aus der Umgebung werde nicht als Endenergie angerechnet, da sie gemäß § 3 Nummer 8 EnEfG1 nicht zur Endenergie gehöre“.

Des Weiteren befasst sich das Merkblatt mit der Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs bezüglich § 8 EnEfG zum ersten Stichtag 18.11.2023. Für die Ermittlung ist demnach „nur der Endenergieverbrauch von Strukturen zu berücksichtigen, die an diesem Tag im Besitz und im Betrieb des Unternehmens waren“.

Die regelmäßige, rechtssichere Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs ist für Unternehmen im Zuge eventueller Verpflichtungen aus § 8 EDL-G2 sowie § 8, 9 und 17 EnEfG einschlägig.

>> Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs (Stand 17.07.2024)


1Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
2Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

 
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