EEG 2.0 ab heute in Kraft
Von Gerrit Wustmann am 1. Aug 2014
Ab heute ist das reformierte Erneuerbare Energien Gesetz, auch bekannt als EEG 2.0, in Kraft. Den kompletten Gesetzestext kann man auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) nachlesen (PDF, hier klicken).
Die Neufassung soll demnach „im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen“, außerdem sollen „die volkswirtschaftlichen Kosten“ verringert sowie die „Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen“ gefördert werden. Ob das Gesetz, um das wochenlang gerungen worden war, in der Lage ist, diese Ziele zu erreichen, ist umstritten.
Der Anteil Erneuerbarer Energie am gesamtdeutschen Strommix liegt derzeit bei rund 30%. Bis 2025 soll er sich auf bis zu 45% erhöhen, zehn Jahre später schon auf bis zu 60%. Trotz aller Bedenken ist Deutschland einer aktuellen Untersuchung zufolge die weltweite Nummer eins in puncto Energieeffizienz. Unbestritten ist auch, dass der Ökostrom-Ausbau weiter gut vorankommt. Die Frage ist, ob es so bleibt. Mit den im EEG 2.0 festgeschriebenen Ausbau-Obergrenzen bei Wind- und Sonnenenergie könnte eine Verlangsamung dieser insgesamt positiven Entwicklung einhergehen. Das BMWI hatte dies unter anderem mit der besseren Steuerbarkeit der Energiewende begründet.
Doch die aktuelle Reform wird auch von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel nicht als Endpunkt, sondern eher als ein Neuanfang gesehen: „Das neue EEG ist ein wichtiger erster Schritt für den Neustart der Energiewende“, wird er auf der Website des BMWI zitiert. Wie das Ministerium weiter meldet, werden neue Studien zum Strommarkt in Deutschland genau studiert und ergebnisoffen diskutiert. „Die Studien bilden eine wichtige Grundlage für den ergebnisoffenen und transparenten Diskussionsprozess zum Strommarkdesign, den wir mit den Bundesländern und Verbänden in der Plattform Strommarkt begonnen haben. Er dient dazu, der Politik eine solide Basis für eine informierte Entscheidung darüber zu liefern, mit welchem Ordnungsrahmen wir die Energiewende mittel- und langfristig am besten umsetzen können“, kommentiert Staatssekretär Rainer Baake in einer Meldung des BMWI.