EEG 2012: Keine Beihilfe

Der Europäische Gerichtshof hat die Entscheidung der Europäischen Kommission zum Beihilfecharakter der im Rahmen des EEG 2012 gewährten Privilegien kassiert. Deutschland hatte gegen die Entscheidung der EU-KOM geklagt. Im Sinne des Urteils seien die Entlastung von der EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen nicht als staatliche Beihilfe zu sehen. Die Kommission habe nicht dargelegt, dass es sich bei der (durch die Übertragungsnetzbetreiber verwalteten) Umlage um staatliche Gelder handele. Der Staat habe weder die Verfügungsgewalt über die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder, noch übe er eine staatliche Kontrolle über die mit der Verwaltung dieser Gelder betrauten Übertragungsnetzbetreiber aus.

>> Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 44/19