EEG-Änderung Bürgerenergiegesellschaften

Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieprojekten bleiben bis 1. Juni 2020 ausgesetzt. Die Vorlage des Bundestages passierte am 8. Juni den Bundesrat.

Bürgerenergiegesellschaften konnten bislang unter erleichterten Bedingungen an den Windkraftausschreibungen teilnehmen. Dazu gehörte z.B., dass für das Projekt noch keine bundesemissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegen musste, um bereits an der Ausschreibung teilnehmen zu können. Die Ausnahme wurde zunehmend zum Regelfall, besonders dadurch, dass Projektierer als Dienstleister neugegründeter Bürgerenergiegesellschaften auftraten.

Die nächste Ausschreibungsrunde mit Gebotstermin 1. August wird unter den veränderten Rahmenbedingungen stattfinden.

>> Mitteilung des Bundesrates