EEG-Änderungsentwurf

Die Regierungsfraktionen haben einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen vorgelegt.

Ziel des Entwurfs ist es unter anderem, die Privilegien für sogenannte Bürgerenergiegesellschaften bei EEG-Ausschreibungen von Windkraftanlagen abzuschaffen. Laut Gesetzesentwurf wurden Bürgerenergiegesellschaften ermutigt an Ausschreibungen bereits teilzunehmen, ehe sie über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ihr Projekt verfügten. In der Folge seien nahezu ausschließlich Projekte von Bürgerenergiegesellschaften ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung bezuschlagt worden, die auch bisher weitgehend nicht realisiert worden seien. Die Privilegien wurden nach der derzeitigen Aussetzung zum nächsten Gebotstermin 1. Juli 2020 wieder aufleben.

Das BAFA hatte bereits eine kulante Handhabung coronabedingter Verzögerungen bei der Beantragung der Besonderen Ausgleichsregelung angekündigt. Der Gesetzentwurf soll nun Rechtssicherheit im Hinblick auf die materielle Ausschlussfrist 30.06.2020 bringen.
Im Antragsverfahren 2020 für die Besondere Ausgleichsregelung soll es ermöglicht werden, die Wirtschaftsprüferbescheinigung und das Zertifikat zur Energieeffizienz bis 30. November 2020 nachzureichen (§ 103 Absatz 8 EEG 2017 n.F.). Das Zertifikat über ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 muss, wenn es nach dem 30. Juni 2020 nachgereicht wird, zumindest bis zum Zeitpunkt der materiellen Ausschlussfrist am 30. Juni 2020 gültig sein.

Das Gesetzt ist nicht zustimmungspflichtig und soll am Tag seiner Verkündung in Kraft treten.

>> BT-Drs. 19/18964