EEG-Umlage 2021: Erhöhung wahrscheinlich

Infolge des coronabedingten Konjunktureinbruchs ist die Stromnachfrage deutlich gesunken. Mit ihr haben sich die Börsenpreise nach unten entwickelt. Das EEG-Umlagekonto gerät durch die geringeren Einzahlungen und die hohen Vergütungssauschüttungen unter Druck. Eine deutliche Erhöhung der EEG-Umlage 2021 ist unter diesen Umständen wahrscheinlich.

Umlagemechanismus erzwingt Ausgleich

Die EEG-Umlage deckt die Differenz aus der Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien und den tatsächlichen Markterlösen. Auf die im Vorjahr prognostizierte Höhe der Umlage haben der erwartete Börsenstrompreis, die Höhe des Letztverbrauchs sowie der Zubau an geförderten Anlagen Einfluss. Das Umlagekonto selbst beinhaltet eine Schwankungsreserve, die Ausgabenüberhänge abfedern soll.

EEG Umlagekonto Einnahmen und Ausgaben seit 2019

Die gegenwärtige Umlage in Höhe von 6,756 ct/kWh fußt auf einem Marktpreisniveau unter anderen konjunkturellen Vorzeichen und beruht auf der Prognose aus dem Jahr 2019. Die Konjunktur des Jahres 2019 erwies sich als relativ robust, das Marktpreisniveau als eher steigend.

Bereits seit mehr als einem halben Jahr ist der Strompreis jedoch von einer sinkenden Tendenz geprägt und die Konjunktur kühlte sich ab. Dies wirkt sich auf den Letztverbrauch aus, der über die dort abgeführte EEG-Umlage die Einnahmeseite stützt. Der Shutdown stellt eine zusätzliche Belastung für das Jahr 2021 dar. Hier trafen ein windreicher und sonniger April und ein nochmals im Vergleich zum März deutlicher Rückgang des Verbrauchs aufeinander. Nach Zahlen der Bundesnetzagentur (via smard) verschob sich bei 34,7 TWh Gesamtstromerzeugung die Bilanz in Richtung Erneuerbare. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ergab sich insgesamt ein Rückgang von 16,8 Prozent. Die konventionelle Erzeugung erreichte ein Minus von 33,9 Prozent. Dem gegenüber steht eine Steigerung der regenerativen Erzeugung von 3,6 Prozent. Insgesamt lag der Stromverbrauch um 8,3 Prozent niedriger.

EEG Umlagekonto Stand zum Monatsende und Salden seit 2019

Das Guthaben auf dem EEG-Umlagekonto wies schon durch den milden Herbst und Winter keinen Positivsaldo auf. Der Stand erodierte ohnehin seit März 2019 von einem Guthaben von annähernd sechs Milliarden Euro auf knapp eine Milliarde Euro im April 2020.

Viele ungeklärte Faktoren

Dass angesichts einer solchen Lage weite Teile der Energiewirtschaft mit einer Umlagesteigerung für das kommende Jahr rechnen, verwundert nicht. Der Vorstandsvorsitzende eines großen Energiekonzerns sieht eine Erhöhung, genauso wie sich ein Vertreter der Bundesnetzagentur in diese Richtung geäußert hat. Branchenkreise haben bereits eine Zahl von über 9 ct/kWh in Spiel gebracht.

Ungeklärt ist, welche Entlastungen sich aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel einstellen werden. Dessen Einführung steht unverändert 2021 an und wird die Kosten für fossile Energieträger steigen lassen. Angedacht ist, als Kompensation daraus Mittel für die Senkung der EEG-Umlage heranzuziehen. Das Kabinett hat hierzu die Anpassung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) am 20. Mai beschlossen. Das wirft beihilferechtliche Problemstellungen auf europäischer Ebene auf. Das bekannte Urteil des EuGH, nachdem die EEG-Umlage als nicht staatliches Mittel anzusehen sei, bezog sich auf die Regelungen des EEG 2012. Die Übertragbarkeit des Urteils auf die derzeitige Fassung des EEG ist nicht ausgemacht. Im Entwurf ist die Umleitung der Einnahmen an die Übertragungsnetzbetreiber vorgesehen.

Zum Umgang mit dem Unionsrecht heißt es daher im Entwurf: „Dies kann eine beihilferechtliche Neubewertung und ggf. ein entsprechendes beihilferechtliches Notifizierungsverfahren erforderlich machen, sobald staatliche Mittel tatsächlich zum Einsatz kommen und zu einer konkreten Entlastung von Unternehmen führen. Frühestmöglicher Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer solchen Entlastung könnte im Falle des Vorliegens der haushaltsseitigen Voraussetzungen der 1. Januar 2021 sein. Einer hierdurch bedingten Änderung der beihilfenrechtlichen Bewertung des EEG wird die Bundesregierung rechtzeitig bis zu diesem Zeitpunkt Rechnung tragen“.

Zu den erwarteten Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel liegen keine konkreten Zahlen vor. Hier spielen konjunkturelle Erwartungen eine entscheidende Rolle, ob und wie sich die Wirtschaft erholen wird. Seriöserweise würde eine Betrachtung für den Zeitraum nach 2021 greifen, die zumindest einen Einnahmezyklus beinhaltet.

Die Konjunkturprognosen kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die einen sehen eine beginnende Erholung bereits im Frühjahr 2021, die anderen erkennen in der jetzigen Situation eine langanhaltende Depression, die sich bis weit in die Mitte des Jahrzehnts hinziehen wird.

Die Kapazitäten der Erzeugungsanlagen aus Erneuerbaren Energien unterliegen einer gewissen Unsicherheit. Im Rahmen der Windkraftausschreibungen wurden einige Projekte unter den Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt. Diese werden teilweise wohl nicht realisiert und fehlen einspeiseseitig. Der sogenannte Solardeckel von 52 Gigawatt bei Anlagen bis 750 kW, der den Gesamtzubau von Photovoltaikanlagen begrenzt, soll nach Meldung der dpa abgeschafft werden. Darauf habe sich die Koalition verständigt. Nach Branchenangaben würde diese Grenze bereits im Sommer erreicht.

Nicht zu unterschätzen ist die Rolle des Wetters bei der Einspeisung aus EE-Erzeugung. Hohe PV-Erträge durch starke Sonneneinstrahlung bis in den Herbst oder stürmisches Wetter, das die Windkraftanlagen antreibt, würden die Vergütungen und damit die EEG-Umlage ansteigen lassen. Eine verlässliche Prognose ist hier nicht möglich, überdies liegen Einspeisedaten für nicht einmal zwei Quartale vor. Die Annahme, dass einem trockenen und sonnigen Frühjahr zwangsläufig ein ebensolcher Sommer folgt, der sich mit einem milden Herbst und Winter fortsetzt, ist recht vereinfacht.

Umlageanstieg zwangsläufig – Höhe unbekannt

Aufgrund der Systematik ist ein Anstieg der EEG-Umlage fast unvermeidlich. Die Vermarktungspreise für Strom sind niedrig und eine sprunghafte Nachfragesteigerung, die den Preisen Auftrieb verleihen könnte, ist nicht abzusehen. Prognosen, wie die Umlageerhöhung mit Quersubventionierung aus dem Brennstoffemissionshandel ausfallen könnte, sind mit Vorsicht zu genießen. Zu viele Faktoren bestimmen hierbei die Höhe.

Unternehmen können die Phase niedriger Preise nutzen, um zumindest den reinen Energiepreis mit in das kommende Jahr zu retten und Beschaffungsprojekte anzugehen. Unsere Energieberater stellen Ihnen gerne die Möglichkeiten einer angepassten Beschaffungsstrategie vor.

Grafiken: Zahlen nach netztransparenz.de, Aufbereitung durch ISPEX.

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Marco Böttger

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