EEG-Umlage: Meldung bis 31.05.2022

Stromkostenintensive Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregelung mit Begrenzungsbescheid müssen den 31. Mai 2022 im Auge behalten. Bis dahin sind die umlagepflichtigen Strommengen sowie die Basisangaben zur Abrechnung der EEG-Umlage und der KWKG-Umlage für 2021 an den Übertragungsnetzbetreiber zu übermitteln.

Ebenso sind Eigenversorger mit Weiterleitung von Strom an dritte Letztverbraucher sowie sonstige Letztverbraucher und Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach EEG von der Mitteilungspflicht betroffen. Die Meldung bezieht sich u. a. auf die selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strommengen.

Trotz der anstehenden Absenkung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 gelten die Grundsätze des Messens und Schätzens weiterhin. Ein Messkonzept, wie sichergestellt wird, dass diese Grundsätze eingehalten werden, ist vorzuhalten.

 
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