EEG-Umlagekonto 10 Mrd. im Plus

Das EEG-Umlagekonto beendete das Jahr 2021 mit einem Plus von rund 10,46 Milliarden Euro. Das geht aus der Anfang Februar veröffentlichten Kontoaufstellung der Übertragungsnetzbetreiber hervor. Ende Dezember 2020 betrug das Defizit noch rund 4,37 Milliarden Euro. Dieses konnte im laufe des Jahres mehr als ausgeglichen werden. Der Bund steuerte Anfang 2021 mehr als 5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bei. Zusätzlich verringerten witterungsbedingt geringere Einspeisemengen aus Erneuerbaren und deutlich gestiegene Börsenpreise den Finanzierungsbedarf.

Im Rahmen einer Eröffnungsbilanz Klimaschutz am 11. Januar stellte der Bundeswirtschaftsminister Habeck die Abschaffung der EEG-Umlage ab 2023 in Aussicht. Die Finanzierung solle komplett über den Bundeshaushalt erfolgen und die Verbraucher bei den Stromkosten entlasten. Im Zuge „der Abschaffung der EEG-Umlage überführen wir die an die Besondere Ausgleichsregelung gekoppelten Umlagen (KWKG-, Offshore-Netzumlage) in ein eigenes Gesetz, um der Industrie bei den übrigen Umlagen eine verlässliche und planbare Rechtsgrundlage zu schaffen“, so Habeck laut Pressemitteilung. Die Änderungen werden mit dem sogenannten Osterpaket erwartet, eines von zwei großen Artikelgesetzen. Das Gesetzgebungsverfahren und die eventuell Notwendigen wettbewerbsrechtlichen Genehmigungen der EU sollen in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit die Änderungen 2023 wirksam werden. Zusätzlich steht ein sogenanntes Sommerpaket an, das weitere Reformen beinhaltet.

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten die Regelungungen zur Abgrenzung von privilegierten Eigenverbräuchen, die Grundsätze des Messens und Schätzens, weiter. Die Jahresmeldungen zu den umlagepflichtigen Strommengen für die Kalenderjahre 2021 und 2022 sind bis auf Weiteres verpflichtend.

>> Kontoaufstellung Dezember 2021

>> Rede von Robert Habeck zur Eröffnungsbilanz Klimaschutz

>> Pressemitteilung des BMWK

 
Welche Neuerungen werden für 2023 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?

Unsere Veranstaltung „Energiesteuern und Abgaben 2023“ im Herbst dieses Jahres macht Sie mit den gesetzlichen Regelungen vertraut. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.

Nehmen Sie sich die Veranstaltung schon jetzt in den Kalender! Eine Terminübersicht finden Sie in Kürze hier.