EEW: Schnellerer Maßnahmenbeginn

Das Bundeswirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Änderung der EEW-Förderrichtlinie in Kraft tritt. Im Rahmen der angepassten „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) können Unternehmen direkt nach Antragstellung im Modul 4 mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen, ohne die Antragsbewilligung abzuwarten. Da betrifft beide Förderwege, sowohl Zuschuss (BAFA), als auch Kredit (KfW). Die Notwendigkeit, einen separaten Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen, entfällt.

Zu beachten ist, dass das finanzielle Risiko durch den Antragsteller zu tragen ist. Laut BAFA kann die Neuregelung nur auf Anträge auf Grundlage der geänderten Richtlinie ab dem 30.11.2022 angewendet werden. Eine Rückwirkung ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA.

Maßnahmen, die vor Antragstellung begonnen wurden, können nicht gefördert werden. Bereits der rechtsgültige Abschluss eines der Umsetzung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages gilt als Beginn.

>> Pressemitteilung des BMWK