Effizienzförderung für Unternehmen mit STEPUp!

STromEffizienzPotentiale nutzen Stepup!

Das Bundeswirtschaftsministerium bietet mit dem Förderprogramm STEPUp! die Möglichkeit, Effizienzpotentiale bei Strom im Unternehmen zu nutzen. Die Besonderheit des Programms besteht im wettbewerblichen Charakter der sektor- und technologieoffenen Förderung der Hocheffizienzmaßnahmen. Den Zuschlag erhalten Projekte mit dem besten Kosten-Nutzen-Wert, d.h. dem besten Verhältnis von Fördersumme zu erwarteter Einsparung. Die sechste Ausschreibungsrunde ist ab 1. September 2018 geöffnet. Für Unternehmen heißt es daher, den Sommer zu nutzen und Projekte auf den Weg zu bringen.

Kosteneffiziente Projektförderung

STEPup! (STromEffizienzPotentiale nutzen) zielt darauf ab, akteur-, sektor- und technologieoffen Stromeffizienzprojekte zu fördern. Zentrales Kriterium für die Förderentscheidung ist hierbei der Einsatz der Fördermittel im Verhältnis zur erreichten Stromeinsparung.

Für das wettbewerbliche Verfahren werden Ausschreibungen, die jeweils bestimmten Bedingungen unterliegen, durchgeführt. Die Förderbekanntmachungen geben den Rahmen bekannt. Zwei Formen der Ausschreibungen sind zu unterscheiden. Die offene Ausschreibung ist grundsätzlich sektor- und technologieoffen ausgestaltet. Hierbei liegt der Fokus auf individuellen Stromeffizienzprojekten. Die geschlossene Ausschreibung nimmt bestimmte Sektoren, Zielgruppen, Technologien und Themen, die speziell gefördert werden sollen, in den Fokus. Die Förderbekanntmachung spezifiziert Genaueres.

Geförderte Maßnahmen

Gefördert werden investive Effizienzmaßnahmen, die zur Erhöhung der Stromeffizienz beitragen. Darunter fallen Erneuerungsinvestitionen, vorgezogene Ersatzinvestitionen und Zusatzinvestitionen. Die beiden ersten müssen marktlich verfügbare Hocheffizienztechnologien beinhalten, deren Art in der Förderbekanntmachung enthalten ist.

Die Erweiterung und Einführung von Energiemanagementsystemen, die ausschließliche Investitionen in Mess- und Zähltechnologien, Smart Meter sowie Technologien u.a. zur Energiespeicherung werden nicht gefördert. Leuchtmittel/LED sind ebenfalls nicht förderungsfähig, es sei denn, die Förderbekanntmachung sieht Anderes vor.

Ob ein Projekt für einen Zuschuss in Betracht kommt, hängt u.a. von der Amortisationszeit ab. Diese muss mindestens drei Jahre ohne den Zuschuss betragen. Die technologieabhängige Nutzungsdauer muss sich mindestens über zehn Jahre erstrecken. Für die Bewertung innerhalb der Ausschreibung wird die kumulierte Einsparung über zehn Jahre herangezogen. Generell darf der Kosten-Nutzen-Grenzwert von 0,1 Euro pro Kilowattstunde nicht überschritten werden.

Die geförderten Projekte müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik realisiert werden und mindestens zehn Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Eine Veräußerung ist nur zulässig, wenn der entsprechende Weiterbetrieb durch den Antragssteller nachgewiesen wird.

Förderbeträge

Die Förderung erfolgt in Form einer anteiligen Finanzierung als „nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss“ und ist entsprechend der Förderbekanntmachung gedeckelt. Gemäß Art. 38 Abs. 4 der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) sind anteilig bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten förderfähig. Die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen sind hierbei zu beachten.

Die förderungsfähigen Kosten bemessen sich nach den Investitionsmehrkosten, inklusive der mit der Investition in Verbindung stehenden Nebenkosten. Bei Sammelprojekten zählen auch administrative Kosten dazu. Zu beachten ist, dass unter anderem Kosten für Stammpersonal (Ausnahme: Projektbündler), Betriebskosten, Abgaben und Eigenleistungen des Antragstellers nicht den zuwendungsfähigen Kosten unterfallen.

STromEffizienzPotentiale nutzen

Antrag stellen

Der Förderantrag muss digital über easy-Online (Förderportal des Bundes) eingereicht werden und zusätzlich dem Projektträger VDI/VDE zugehen.

Der Antrag gliedert sich in zwei Teile. Zum einen muss eine Vorhabenbeschreibung eingereicht werden. Diese enthält eine Kurzdarstellung des Unternehmens und eine Bezugnahme zu den förderpolitischen Zielen von STEPup! Zudem sind eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen (Ist- und Sollzustand), eine Darstellung des Messkonzepts zum Nachweis der Stromeinsparung sowie ein Arbeits- und Meilensteinplan beizubringen. Zum anderen sind über ein Kennzahlentool die zuwendungsfähigen Kosten und der wettbewerbsrelevante Kosten-Nutzen-Wert zu ermitteln und mitzuteilen.

Der Projektträger prüft die während der Ausschreibungsfrist eingereichten Anträge fachlich. Für die Beantwortung offener Fragen bleibt eine Rückfragerunde. Ungenügende Informationen in dieser Runde führen zum Ausschluss aus dem Wettbewerb.

Nachweise und Erstattungen

Die Fördermittel werden maximal in der bewilligten Höhe ausgeschüttet, unabhängig davon, ob eventuelle höhere Einsparungen erreicht werden. Sollte diese jedoch niedriger ausfallen, verringert sich der Förderbetrag anteilig. Während der Laufzeit können z.B. für ein Einzelprojekt quartalsweise Fördermittel auf Grundlage der entstandenen Kosten geltend gemacht werden, jedoch nur in Höhe von 50 Prozent der Gesamtsumme der Förderung.

Während der Projektlaufzeit sind entsprechende Nachweise zu führen. Beispielsweise bei einem Einzelprojekt sind das zum einen der formelle Verwendungsnachweis mittels Formularblatt. Zum anderen müssen der Nachweis der Betriebsbereitschaft der technischen Anlage und des Stromzählers sowie die Bestätigung der Inbetriebnahme bereitgehalten werden. Zusätzlich muss die absolute und relative Stromeinsparung nach der Umsetzung des Projekts auf Grundlage von Messwerten gemäß dem im Antrag festgelegten und bewilligten Messverfahrens belegt werden.

Unterstützung der Projekte

Das STEPup! Programm ist für Unternehmen hoch attraktiv. Gefördert werden Projekte, die außerhalb des Bereichs der klassischen Effizienzmaßnahmen liegen. Hier können Unternehmen hochspezifische Potentiale identifizieren und besonders kosteneffiziente Maßnahmen anpacken. Die Antragstellung ist an viele Voraussetzungen geknüpft, die Hürden für Unternehmen darstellen können. Das betrifft nicht nur die Maßnahme selbst, die entsprechend technisch darzustellen ist. Dazu gehören auch wirtschaftliche Rentabilitätsberechungen und Darstellung der Einsparungen auf Grundlage tauglicher Kennzahlen.

ISPEX begleitet Projekte umfassend, angefangen von den ersten Kostenabschätzungen und eine tiefgehende Analyse des Projekts, über die Erstellung eines Kennzahlenkataloges bis zur formgerechten Antragstellung und Kontrolle der Nachweisführung. Wir beraten Sie gerne zu Fördermöglichkeiten, Projektierung und Umsetzung.

  STEPup Förderschema ISPEX_STEPup_Förderschema.pdf (Dateigröße 112 KB)

 

 

Ihr Ansprechpartner

ISPEX

0921 - 150 911 110 0921 - 150 911 115