Eigenerzeugungsanlagen förderungssicher modernisieren

Im Jahr 2017 wurde die EEG-Umlage für Strom aus neuen Eigenerzeugungsanlagen erhöht. Für die Eigenversorgung mit Strom aus unveränderten Bestandsanlagen gilt weiterhin der alte Satz. Nur noch in diesem Jahr ist die Modernisierung bestehender Anlagen zu den alten Konditionen möglich.

Veränderte Rahmenbedingungen

Das EEG 2017 brachte eine gravierende Änderung bei der Förderung des eigenerzeugten und eigenverbrauchten Stroms mit sich. Zwar hat sich die Reduzierung der EEG-Umlage grundsätzlich erhalten, ist jedoch auf 40 Prozent angepasst. Auf Strom aus Altanlagen wird wie bisher keine EEG-Umlage erhoben. Bei einer Modernisierung entfällt allerdings der Bestandsschutz und die Umlage wird erhöht. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eröffnet, Modernisierungen mit Bestandsschutz durchzuführen, sofern diese noch 2017 erfolgen. Danach umgesetzte Modernisierungen, seien es Erneuerungen, Erweiterungen oder Ersetzungen, führen zu einer Statusänderung der Eigenerzeugungsanlage und somit zu einer höheren Umlage.

Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Optionen schnell zu überprüfen und noch in diesem Jahr umzusetzen. Besonders die Möglichkeit, die Anlage zu erweitern, ist unter Umständen einer Neuanlage zu den schlechteren Konditionen des EEG 2017 vorzuziehen.

Modernisierungsoptionen wahrnehmen

Der Status der Anlage hängt vom Stand des EEG ab, zu dem diese tatsächlich in Betrieb genommen wurde. Unterschieden werden hierbei „ältere Bestandsanlagen“, die vor dem 1.9.2011 unter dem damals geltenden EEG 2009 ihre Arbeit aufnahmen und „Bestandsanlagen“ nach dem EEG 2012 vor dem 1.8.2014. Ältere Bestandsanlagen, die nicht bestandswahrend unter dem EEG 2012 modernisiert wurden, werden wie Bestandsanlagen behandelt.

Die Übergangsregelung des EEG 2017 sieht vor, dass (ältere) Bestandsanlagen bis zum 31. Dezember 2017 in ihrer Leistung um 30 Prozent erweitert werden können. Gleiches gilt für Erneuerungen bzw. Ersetzungen. Der Wechsel von Generatoren, Betriebsstoffen und der Austausch von Photovoltaik-Modulen gefährden den Bestandsschutz nicht. Für den Fall, dass die Erweiterung, Erneuerung oder Ersetzung erst nach dem 1. Dezember 2018 in den Betrieb geht, entfällt die vollständige Verminderung der EEG-Umlage.

Sonderfälle berücksichtigen

Der Bestandsschutz von Anlagen bietet auch andere Vorteile. So ist der Brennstoffwechsel im Rahmen der Ersetzung oder Erneuerung weiter möglich. Die Umstellung von Kohle auf Gas oder Erneuerbare wirkt sich nicht negativ aus.

Zu bedenken ist auch, ob eine neue oder unter die Neuregelung fallende Anlage den rechtlichen Anforderungen genügt. Bei Bestandsanlagen muss Strom im räumlichen Zusammenhang zu der Stromerzeugungsanlage genutzt werden. Bei diesen ist außerdem auch noch eine Eigenversorgung mittels einer Direktleitung, d.h. ohne öffentliche Netznutzung, möglich. Im Fall der älteren Bestandsanlagen entfallen die räumlichen Beschränkungen vollends. Zu beachten ist hier allerdings, dass die Modernisierung bei älteren Bestandsanlagen nachgelagert den Verbrauch im räumlichen Zusammenhang nötig macht. Die Ausnahme hiervon ist an zwei Bedingungen geknüpft. Zum einen muss die Eigenerzeugungsanlage schon im Jahr 2010 oder früher im Eigentum des Eigenversorgers gestanden haben und zum anderen auf dessen Betriebsgrundstück errichtet worden sein. Dann bleibt die Eigenversorgung ohne räumliche Einschränkungen möglich.

Der Bestandsschutz ist ebenso durch Veränderungen des Betreibers gefährdet, da die Eigenversorgung mit Bestandsanlagen grundsätzlich personenbezogen ist. Beim Verkauf der Anlage geht ggf. der Bestandsschutz verloren. Sogar der Erbfall muss berücksichtigt werden. Die Regelungen und Fallkonstellationen sind vielfältig und erfordern hier eine Fachberatung für den Einzelfall.

Umsetzung planen

Um die Eigenversorgung mit Strom rentabel umzusetzen, gilt es viele Aspekte zu berücksichtigen. Nicht nur die erwähnten Fristen müssen eingehalten werden. Darüber hinaus ist die Gesamtsituation mit ihren technischen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu analysieren. ISPEX unterstützt Unternehmen dabei, energiewirtschaftlich maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Profitieren Sie von unseren Knowhow!

Bildquelle: Sandpiper via Wikimedia Commons unter Public Domain.

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