Eigenverbrauch: Privileg kleine EE-Anlagen ausgeweitet

Am 24.06.2021 hat der Bundestag umfangreiche Änderungen im Energierecht beschlossen. Unter anderem wurde das Eigenverbrauchsprivileg bei kleinen EE-Anlagen erweitert. Mit der Änderung des § 61b EEG ist bei Anlagen bis 30 KW keine EEG-Umlage für selbsterzeugten und selbstverbrauchten Strom zu entrichten. Gegenwärtig betrifft dies nur eine Strommenge von bis zu 30 MWh p.a.

>> BR-Drs. 578/21

 
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