Eigenversorger: Umlagebefreiung bis 31. Juli anzeigen

Für Eigenversorger, die eine vollständige oder teilweise EEG-Umlagebefreiung (§§ 61 bis 61g EEG) im Jahr 2020 von mind. 500.000 Euro in Anspruch genommen haben, steht bis 31. Juli eine Transparenzmeldung an. Dies betrifft Eigenversorger, bei denen die Abrechnung der EEG-Umlage über den Verteilnetzbetreiber erfolgt und eine Eigenversorgung ohne Weiterleitung von Strom an dritte Letztverbraucher vorliegt. Im Falle der Zuständigkeit des Übertragungsnetzbetreibers für die Umlageabrechnung bleibt bis 31. Oktober Zeit.

 
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