Eilantrag gegen KVBG

Die STEAG hat einen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Teile des KVBG (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz) eingereicht. Das Gesetz hat zwar beide Kammern passiert, harrt aber noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten.

Ziel der STEAG ist nach eigenen Angaben, das Inkrafttreten des KVBG zu verhindern oder seine Durchführung zu verzögern. Die STEAG sieht im KVBG einen unzulässigen Eingriff in das Recht auf Eigentum. Das Unternehmen müsse entweder die entschädigungslose Stilllegung der Kraftwerke ab 2027 hinnehmen oder in einem Monat bereits an den Auktionen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerksblöcken teilnehmen. Bei diesen bemängelt die STEAG die zu erzielenden Höchstpreise als unangemessen niedrig, die Auktionsbedingungen seien in zahlreichen Punkten unklar und rechtswidrig.

Bei der ersten Auktion im September soll das Volumen um ca. 20 Prozent erhöht werden und das BVerfG feststellen, dass die die Zuschläge hinsichtlich der Höhe nur vorläufig sind und ihre Angemessenheit im eigentlichen Klageverfahren überprüft werden kann.

Darüber hinaus bemängelt die STEAG, dass mit den Steinkohlekraftwerksbetreibern keine vergleichbaren Ausstiegsgespräche geführt wurden wie mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern unter Berücksichtigung einer Entschädigungsregelung sowie einem Stilllegungspfad.

Das KVBG beschneide zudem in weiten Teilen den Rechtsschutz vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten.

>> Pressemitteilung der STEAG