Einführung eines Regelarbeitsmarktes

Die Bundesnetzagentur hat das Konzept der Übertragungsnetzbetreiber zum Regelarbeitsmarkt genehmigt. Zukünftig werden getrennte Märkte für Regelleistung und Regelarbeit wettbewerblich ausgestaltet. Die Bezuschlagung am Leistungsmarkt als Voraussetzung für die Erbringung von Regelarbeit entfällt. So sollen mehr Anbieter Zugang erhalten.

Der Regelleistungsmarkt hat zukünftig eine geänderte Funktion. Dort bezuschlagte Gebote dienen als „Versicherungsprodukt“ und stellen sicher, dass bei Ausfall des Regelarbeitsmarktes genügend Regelreserve zur Verfügung steht.

Die zur Bedarfsdeckung nicht benötigten Gebote werden von den Übertragungsnetzbetreibern zur weiteren Vermarktung freigegeben mit dem Ziel die Liquidität des Intraday-Marktes zu erhöhen.

Die Neue Konditionen für Anbieter von Sekundärregelung und Minutenreserve werden mit Übergangsregelungen eingeführt. Als spätester Starttermin für den Regelarbeitsmarkt wurde der 1. Juni 2020 benannt.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur