Einheitliche Netzentgelte kommen

Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss beim Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) geeinigt und die Vereinheitlichung der Netzentgelte beschlossen. Das NEMoG sieht vor, bundesweit die Netzentgelte schrittweise von 2019 bis 2023 anzugleichen.

Zudem sieht der Entwurf weitere Kernpunkte vor. Als Bemessungsgrundlage für die Höhe der vermiedenen Netzentgelte dient das Niveau ab Januar 2018 mit der Obergrenze des Jahres 2016. Bereits ab 2018 sollen für volatile (Neu-)Anlagen vermiedenen Netzentgelte abgeschafft werden. Für Bestandsanlagen gilt dies erst ab 2020.

Für KWK-Anlagen ist eine Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für Neuanlagen vorgesehen, die ab 2023 in Betrieb gehen. Bei Bestandsanlagen ist dies laut vorliegendem Entwurf (Stand 28.6.2017) nicht vorgesehen.

Eine grundlegende Umstellung soll im Bereich der Offshore-Windparks erfolgen. Die Kosten für deren Netzanbindung soll zukünftig nicht mehr über die Netzentgelte, sondern die Offshore-Haftungsumlage (§17f EnWG) erfolgen. Eine Entlastung für stromintensive Letztverbraucher ist weiterhin vorgesehen.

Der Entwurf zum NEMoG soll in der letzten Juniwoche durch die zweite und dritte Lesung im Bundestag gehen.