Einheitliche Netznutzungsentgelte

Einheitliche Netzentgelte

Das beschlossene Netzentgeltmodernisierungsgesetz wird die Entgelte für die Netznutzung in Deutschland vereinheitlichen. Zusätzlich werden sich u.a. Änderungen bei KWK-Anlagen, volatil einspeisenden Erneuerbare Energien-Installationen und der Kostenumlage der Netzintegration der Offshore-Windkraft ergeben.

Kostenfaktor Netzentgelt

Kurz vor der Sommerpause hat sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss beim Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) geeinigt und die Vereinheitlichung der Netzentgelte beschlossen. Das NEMoG sieht vor, bundesweit die Netzentgelte schrittweise von 2019 bis 2023 anzugleichen. Aus dem NEMoG als Änderungsgesetz ergibt sich weiterer rechtlicher Anpassungsbedarf, etwa in Form veränderter Verordnungen wie z.B. bei der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Dieser Umstand wird maßgeblichen Einfluss auf die Geschwindigkeit und die Umsetzungsdetails bei der Netzentgeltangleichung haben.

Die Spanne der Netzentgelte innerhalb Deutschlands ist groß. Die höchsten Strom-Netzentgelte treten häufig im ländlichen Raum, vor allem in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, auf. Das niedrigste Niveau findet sich überwiegend in Westdeutschland und größeren Städten.

Die Netzentgelte unterliegen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Für das Gasnetz sind diese seit 2009 weitgehend konstant, allerdings ist bei Strom ein Anstieg seit 2012 zu verzeichnen. Die regional unterschiedlichen Kosten und die zudem steigende Tendenz haben laut BNetzA viele Gründe.

Netzentgeltkarte der Bundesnetzagentur 2016 (Gewerbe)

Bei geringer Industrieproduktion mangelt es an Auslastung und eine geringe Bevölkerungszahl verteilt die Kosten auf wenige Verbraucher. Zudem wächst die Zahl der volatilen Einspeiser in den unteren Spannungsebenen. Windkraft und Solaranlagen verringern durch ihre Produktion in der Nieder- und Mittelspannungsebene die Entnahme in der Hochspannungsebene. Die Kosten aus dieser werden auf weniger transportierte Kilowattstunden umgeschlagen.

Ein weiter Faktor besteht im Alter der Netze. Die westdeutschen Netze haben einen geringeren Restwert und somit geringere Netzkosten als die vergleichsweise neuen Netze in Ostdeutschland. Der Netzausbau im Zuge der Energiewende verursacht höhere Kosten bei den Übertragungsnetzbetreibern. Zusätzlich schlagen die Kosten, um das Netz stabil zu halten, etwa durch Reservekraftwerke und Redispatch, zu Buche.

Ein Kostentreiber besteht in den sogenannten „vermiedenen Netzentgelten“. Die Bundesnetzagentur gibt für diese folgende Definition: Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen erhalten vom Verteilnetzbetreiber, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt, das dem Netzentgelt entspricht, das durch die Einspeisung in der vorgelagerten Netzebene vermieden wurde. Der Ausbau der PV- und KWK-Anlagen hat die vermiedenen Netzentgelte stark steigen lassen.

Kernpunkte der Umstellung

Das NEMoG gibt den Rahmen für den Umstellungsprozess auf einheitliche Netzentgelte vor. Die Ausgestaltung der Details und die Verordnungspraxis werden in der nächsten Zeit erfolgen. ISPEX wird an dieser Stelle weiter darüber berichten.

Bei der Veröffentlichung und Anpassung der Netzentgelte innerhalb des Kalenderjahres ändert sich vorerst nichts. Die Netzentgelte werden von allen Netzbetreibern unter Berücksichtigung ihrer Erlösobergrenzen jeweils zum 1. Januar eines Jahres angepasst. Die Veröffentlichung soll wie bisher zum 15. Oktober erfolgen. Die anzupassende Stromnetzentgeltverordnung soll dies für die erstmalige Einführung eines bundesweit vereinheitlichten Preisblattes zu berücksichtigen.

Besonders der Bereich der vermiedenen Netzentgelte ist von der Neuregelung betroffen. Als Bemessungsgrundlage für die Höhe der vermiedenen Netzentgelte dient das Niveau ab 1. Januar 2018 mit der Obergrenze des Jahres 2016. Bereits ab 2018 sollen für volatile Neuanlagen, d.h. Wind- und Solaranlagen, vermiedene Netzentgelte abgeschafft werden. Bestandsanlagen folgen erst ab 2020. Für KWK-Anlagen ist eine Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für Neuanlagen vorgesehen, die ab 2023 in Betrieb gehen. Bestandsanlagen sind nicht betroffen.

Eine grundlegende Umstellung soll im Bereich der Offshore-Windparks erfolgen. Die Kosten für deren Netzanbindung soll zukünftig nicht mehr über die Netzentgelte, sondern die Offshore-Umlage (§17f EnWG) erfolgen. Eine Entlastung für stromintensive Letztverbraucher (§ 17f Abs. 5 EnWG) ist weiterhin vorgesehen.

Kostensituation bleibt angespannt

Die Reform der Netzentgelte wird eine Entlastung der Verbraucher und Unternehmen in Nord-, bzw. Nordostdeutschland bringen zulasten des übrigen Bundesgebietes. Nichtsdestotrotz wird der Ausbau der Netze und die Stabilisierungsmaßnahmen für die Strominfrastruktur weiter hohe Kosten und gesetzlichen Regelbedarf in ganz Deutschland erfordern. Unter anderem haben die Kapazitäten der Reservekraftwerke, der Zuwachs an volatiler Erzeugung und nicht zuletzt die Kostensprünge durch Erdverkabelung im Übertragungsnetzbau die Umlagen und Entgelte unerwartet stark steigen lassen. Gleichzeitig ist der Strommarkt stark volatil geworden. Die Unternehmen müssen daher von einer dauerhaft angespannten Kostensituation mit häufigen Gesetzesanpassungen ausgehen.

ISPEX unterstützt Unternehmen dabei, eine angepasste Beschaffungsstrategie zu entwickeln. Diese berücksichtigt nicht nur den Markt, sondern behält auch gesetzliche Bestimmungen im Auge und hilft, zum richtigen Zeitpunkt angemessene Investitionsentscheidungen zu treffen. Wir beraten Sie umfassend und zielgerichtet zu allen Aspekten im Bereich Energie.

Bildquelle: Bidgee via Wikimedia Commons unter CC BY-SA 3.0

 

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