Einheitliche Übertragungsnetzentgelte

Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf der Verordnung zur Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte beschlossen. Grundlage der „Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte“ ist das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG). Mit der Verordnung sollen die Netzentgelte schrittweise im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 1. Januar 2023 vereinheitlicht werden.

Die Verordnung liegt nun zur Beratung beim Bundesrat.

>> Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

>> Beratungsvorgang beim Bundesrat (145/18) [laufend aktualisiert]