Einigung KWK-Neuanlagen

Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mitteilt, wurde eine Verständigung bei der Umlagereduzierung der KWK-Neuanlagen erzielt. Seit Januar 2018 wurde die volle EEG-Umlage bei eigenerzeugtem und eigenverbrauchtem Strom aus Neuanlagen fällig, da die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung nicht verlängert hatte. Die Verständigung steht ebenfalls unter demselben Vorbehalt
ISPEX_Einigung_Eigenversorgung_aus_KWK-Anlagen_Stand_09052018
Laut einer Pressemitteilung des BMWi einigten sich Wirtschaftsminister Altmaier und EU-Wettbewerbskommissarin Vestager darauf, KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW [el] sowie über 10 MW [el] auch künftig nur mit 40 Prozent der EEG-Umlage zu belasten. Zudem sollen alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie auf 40 Prozent der EEG-Umlage begrenzt werden. Bei den übrigen KWK-Neuanlagen bliebe es demnach bei 40 Prozent EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei darüber hinaus gehenden Benutzungsstunden stiege die EEG-Umlage dann an, bis ab 7.000 Vollbenutzungsstunden der Satz von 100 Prozent erreicht ist. Die Übergangsregelung für KWK-Neuanlagen, die zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, erstreckt sich auf einen abgestuften Zeitraum von 2019 bzw. 2020. Die Einigung soll rückwirkend zum 1.1.2018 gelten.

Hinweis: Bei der Regelung handelt sich nicht um geltendes Recht, sondern um eine politische Verständigung, vorbehaltlich der Änderungen aus dem nationalen Gesetzgebungsprozesses und der wettbewerbsrechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission.

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