EKDP: Antragsfrist bis 30.09.2022 verlängert

Am Freitag hat das BAFA ein aktualisiertes Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) veröffentlicht.

Gute Nachrichten für alle Unternehmen, die sich noch mit der Aufbereitung der relevanten Unterlagen zur Nachweisführung beschäftigen und auf die Frist zum 31.08. hinarbeiten: Die Antragsfrist für Phase 1 wurde bis 30.09.2022 verlängert. Zusätzlich wurden im Merkblatt einige Punkte aktualisiert und Klarstellungen vorgenommen.

Noch bessere Nachricht für alle, die das Thema aus Kapazitätsgründen bisher nicht leisten konnten: Aufgrund der Fristverlängerung nehmen unsere Expert:innen wieder neue Aufträge zum Energiekostendämpfungsprogramm an und begleiten Kunden von der Anspruchsprüfung bis zur Antragstellung.

>> Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP; Stand: 26.08.2022)