EKDP: Ausschlussfrist/Merkblatt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist auf seiner Website darauf hin, dass für Unternehmen, die einen Zuschuss nach Förderstufe 2 und 3 erhalten haben, eine Nachprüfung ansteht. Diese erfolgt in Phase 3 der Antragsbearbeitung und bezieht sich auf die in Phase 2 getroffene Entscheidung. Überprüft wird, ob die Auszahlung im Rahmen der Schlussabrechnung zu Recht erfolgte.

Das BAFA stellt klar, dass „ … diese Unternehmen verpflichtet [sind], bis zum 29. Februar 2024 (materielle Ausschlussfrist) geprüfte Monatsabschlüsse nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen einschließlich einer Herleitung des monatlichen (negativen) EBITDA oder die von einem Prüfer geprüfte Aufstellung der monatlichen (negativen) EBITDA einzureichen“.

Die Aufstellung der förderfähigen Kosten ist nach Nummer 4.2.1.a) der Richtlinie von einem Prüfer zu bestätigen.

Für die Aufstellung der förderfähigen Kosten sowie der monatlichen EBITDA stellt das BAFA Mustervorlagen bereit. Laut BAFA wird auf Grundlage dieser Unterlagen kein weiterer Zuschuss ausgezahlt, sondern lediglich die Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse veranlasst.

Die letzte Aktualisierung des Merkblatts EKDP erfolgte am 21.11.2023 und gibt Hinweise auf das Verfahren.

>> Übersichtsseite zum EKDP beim BAFA

>> Mustervorlage förderfähige Kosten

>> Mustervorlage EBITDA

>> Mustervorlage EBITDA Umsatzkostenverfahren

>> Mustervorlage EBITDA Gesamtkostenverfahren

 
Veranstaltungshinweis: Energiepreisbremsen – Briefing zur Endabrechnung

Die Strom- und Gaspreisbremse laufen entgegen bisherigen Beschlüssen zum 31.12.2023 aus. Damit rückt für entlastete Unternehmen nun das Thema Endabrechnung verbunden mit der Frist für die endgültige Selbsterklärung bis 31.05.2024 in den Fokus.

Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft bereitet Sie am 18. Januar 2024 in einem erweiterten Briefing auf die Anforderungen im neuen Jahr vor.

Weitere Informationen zum Online-Briefing finden Sie unter: Online-Seminar
Strom- und Gaspreisbremse
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Ihr Ansprechpartner

Marco Böttger

Marco Böttger

0921 - 150 911 110 0921 - 150 911 115