Endspurt Förderprogramm Niedersachsen

Die Anträge für das niedersächsische Förderprogramm „Neustart Niedersachsen Innovation“ müssen bis 30.11.2020 gestellt werden. Damit können Unternehmen für Investitionen, die durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, bei Investitionsgütern einen Zuschuss von bis zu 50 % erhalten.

Das Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet worden sind, dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen.

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in den Monaten April 2020 bis Juni 2020 einen Umsatzrückgang im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum durch die COVID-19-Pandemie erlitten hat.

Im Rahmen der Förderung erhalten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks einen einmaligen nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Dieser beträgt 50 % für Investitionen bis 200.000 EUR und 40 % für Investitionen bis 625.000 EUR.

Unternehmen der Automobilwirtschaft können alternativ auch einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben erhalten. Hierbei betragen die Sätze 30 % für Investitionen bis 1.650.000 EUR und 20 % für Investitionen bis 4.000.000 EUR.

Die Förderhöhe umfasst mindestens 5.000 Euro und maximal 800.000 Euro.

>> Richtlinie Förderprogramm Niedersachsen Innovation (PDF)